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Stand: 12.01.2023 | Lesezeit: 12 Min.

Gerichtliches Mahnverfahren:
Was tun, wenn ich einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalte?

DAS WICHTIGSTE VORAB

  • Oberste Regel: Briefe öffnen und reagieren. Aussitzen lohnt nicht, dadurch werden die Kosten nur höher.
  • Wenn Sie mit den Forderungen nicht einverstanden sind: Beim Mahnbescheid können Sie Widerspruch einlegen, beim Vollstreckungsbescheid Einspruch.
  • Weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid bedeuten zwangsläufig, dass der Gläubiger Recht hat: Das Amtsgericht prüft erst einmal nicht, ob die Forderung bzw. die Höhe der Summe gerechtfertigt ist.

Wenn Sie Ihre Rechnung nicht bezahlen, wird sich bald jemand mit einer Mahnung bzw. Zahlungserinnerung bei Ihnen melden. Dies ist entweder der Gläubiger selbst oder ein Inkassounternehmen, das als Vertreter auftritt. Mit jedem Brief, auf den Sie nicht reagieren, steigen die Kosten für Sie. Verpflichtet ist der Gläubiger nur zu einer einzigen Mahnung bevor er Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen kann. Was Sie tun sollten, wenn Sie die gelben Briefe erhalten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Gut zu wissen: Wenn Sie nicht zahlen können oder wollen – das ist der Ablauf:

1. Mahnung (Pflicht), oft auch: 1. Zahlungserinnerung
2. Mahnung (keine Pflicht, aber gängig), oft auch: 2. Zahlungserinnerung
3. Mahnung (keine Pflicht, aber gängig), oft auch: 3. Zahlungserinnerung
Ab hier: gesetzliches Mahnverfahren vom Amtsgericht
      Gesetzlicher Mahnbescheid
            Vollstreckungbescheid
(Zwangsvollstreckung ab hier möglich)

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Erst die Mahnung, dann der gelbe Brief: Wenn Sie Ihre Rechnung nicht begleichen, kann der Gläubiger seine Forderung dem zentralen Mahngericht melden. Dort wird anschließend ein gesetzlicher Mahnbescheid (= gelber Brief) erstellt und an Sie per Post verschickt. Darauf ist das Zustelldatum vermerkt, da dies für weitere Fristen wichtig werden könnte. Grundsätzlich gilt: Je mehr Mahnungen und Zahlungserinnerungen Sie erhalten, desto teurer wird es für Sie. Versuchen Sie also, so schnell es geht, eine Zahlungsvereinbarung mit Ihrem Gläubiger zu treffen.

Gut zu wissen: Mahnbescheid vom Mahngericht – bin ich also im Unrecht?
Wer einen gelben Brief vom zentralen Mahngericht bekommt, ist nicht etwa „verurteilt“ oder ähnliches. Auf Seiten des Mahngerichts wird lediglich der Prozess gestartet. Es prüft nicht die Rechtmäßigkeit der vom Gläubiger mitgeteilten Forderung oder die korrekte Höhe seines Anspruchs.

Was muss ich tun, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte?

Wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid – also einen gelben Brief – erhalten haben, sollten Sie handeln. Öffnen Sie den Brief und prüfen Sie die Forderungen. Grundsätzlich haben Sie jetzt 3 Möglichkeiten.

Möglichkeit #1: Rechnung bezahlen.
Wenn der Mahnbescheid gerechtfertigt ist, sollten Sie Ihre Schulden begleichen. Falls Sie die geforderte Zahlung nicht in voller Höhe leisten können, hilft oft ein Gespräch mit dem Gläubiger: Legen Sie Ihre Situation dar und versuchen Sie, beispielsweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Möglichkeit #2: Widerspruch einlegen.
Wenn der Mahnbescheid nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie Widerspruch bzw. Teilwiderspruch einlegen. Ab dem Zustelldatum haben Sie 14 Tage Zeit, dies zu tun.
➔ Widerspruch einlegen – so geht’s: Zur Vorlage „Widerspruch Mahnbescheid“

Möglichkeit #3: Einfach abwarten & Pfändung riskieren.
Salopp gesagt: Abwarten ist in jedem Fall die schlechteste Variante. Wenn Sie jetzt nichts tun, kann der Gläubiger im nächsten Schritt Geld bzw. Gegenstände pfänden lassen.

Linktipp: Post vom Inkassounternehmen – was tun?
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine praktische Hilfe, falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen haben. Auf der verlinkten Website finden Sie Anhaltspunkte, um zu entscheiden, ob Sie die Forderung bezahlen müssen.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist nach Mahnung (bzw. Zahlungserinnerung) und Mahnbescheid der letzte Schritt im Mahnverfahren. Wenn die vorherigen Fristen verstrichen sind, kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten den Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen. Er wird ebenfalls in einem gelben Brief zugestellt und ist mit einem Zustelldatum versehen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Vollstreckungsbescheid erhalte?

Wenn Sie einen Vollstreckungsbescheid erhalten, ist das die letzte Chance zu handeln. Spätestens jetzt sollten Sie schnellstmöglich aktiv werden. Öffnen Sie den Vollstreckungsbescheid (gelber Brief) und prüfen Sie die Forderungen.

Entweder Sie zahlen die Rechnung …
Die einfachste Lösung ist, dass Sie jetzt die offenen Beträge begleichen, inkl. Mahngebühren und entstandener Kosten. Sollten Sie das nicht können, reden Sie mit Ihrem Gläubiger: Oftmals gibt es die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

… oder Sie legen Einspruch ein.
Sollten Sie mit den Forderungen nicht einverstanden sein oder manche Teilforderungen nicht gerechtfertigt sind, haben Sie jetzt die Chance, Einspruch einzulegen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit – beachten Sie das Zustelldatum auf dem Vollstreckungsbescheid.
➔ Einspruch einlegen – so geht’s: Zur Vorlage „Einspruch Vollstreckungsbescheid“

Ab jetzt: Pfändungen möglich.
Gibt es einen Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger drastische Schritte einleiten. Ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher Geld oder Gegenstände von Ihnen pfänden, um die ausstehenden Forderungen zu begleichen.

Gut zu wissen: Bedeutet ein Vollstreckungsbescheid, dass der Gläubiger im Recht ist?
Ähnlich wie bereits beim Mahnbescheid heißt ein Vollstreckungsbescheid nicht automatisch, dass Sie im Unrecht sind! Das Mahngericht prüft auch in diesem Schritt nicht die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bzw. deren Höhe. Wenn Sie sich im Unrecht fühlen, legen Sie Einspruch ein!

Kostenlose Erstberatung

Kann ich mit einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung verhindern?

Nein, auch bei Einspruch sind Geld und Gegenstände (zumindest vorläufig) vom Gerichtsvollzieher vollstreckbar. Anders gesagt: Ein Einspruch allein verhindert nicht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid.

Unser Tipp: P-Konto beantragen
Mit dem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) sorgen Sie dafür, dass Ihnen im Schuldenfall nicht das gesamte Geld gepfändet werden kann. Wie das geht und was Sie für so ein Konto brauchen, finden Sie im verlinkten Ratgeber.

Widerspruch und Einspruch: Vorlagen & Tipps

Um im Mahnverfahren richtig Widerspruch bzw. Einspruch einreichen zu können, sollten Sie einige Punkte beachten. Am Ende des Absatzes haben wir zudem praktische Vorlagen für Widerspruch und Einspruch im Mahnverfahren zum Download bereitgestellt.

Wichtig: Sie müssen Ihren Widerspruch bzw. Einspruch (zunächst) nicht begründen. Achten Sie erst einmal darauf, dass Sie sich innerhalb der Fristen rückmelden. Sollte es in einem späteren Schritt zu einem Gerichtsverfahren kommen, können Sie immer noch auf die genauen Forderungen reagieren. Und begründen, warum diese falsch sind.

Am einfachsten verwenden Sie beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid das rosa Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt: Weitere Informationen finden Sie dazu hier. Sie müssen dann nur:

  • prüfen, ob die vorausgefüllten Daten korrekt sind
  • ein Kreuz im Auswahlkästchen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen (am besten auch, wenn Sie nur einen Teil der Forderung widersprechen)
  • unterschreiben
  • den Brief per Einschreiben mit Rückschein an das Gericht verschicken (als Beleg dafür, dass Sie den Brief verschickt haben)
  • sicherstellen, dass der Brief innerhalb von 14 Tagen beim Mahngericht eingeht (es kommt nicht darauf an, wann Sie den Brief verschickt haben, sondern nur dauaf, wann der Brief beim Gericht eingeht).

Sie können den Widerspruch bzw. später den Einspruch auch mit einem eigenen Brief einlegen – stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Habe ich die richtige Anschrift des Mahngerichts?
  • Sind meine Adressdaten vollständig?
  • Steht auf dem Widerspruch bzw. Einspruch ein Einreich-Datum?
  • Habe ich das genaue Geschäftszeichen eingetragen, gegen das ich mich wehren möchte?
  • Habe ich bereits im Betreff klar gesagt, worum es in dem Schreiben geht? (z.B. Widerspruch gegen Mahnbescheid … )
  • Wehre ich mich gegen die gesamte Forderung oder nur gegen einen Teil?
  • Habe ich eigenhändig unterschrieben?
  • Habe ich den Widerspruch / Einspruch schriftlich eingelegt? (Fax oder E-Mail reicht nicht)
  • Habe ich den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt?

➔ Vorlage „Widerspruch Mahnbescheid“ [docx]
➔ Vorlage „Einspruch Vollstreckungsbescheid“ [docx]

Wie geht es weiter nach dem Widerspruch oder dem Einspruch?

Das Verfahren vor dem Mahngericht ist mit der Einlegung des Widerspruchs bzw. Einspruchs abgeschlossen. Der Gläubiger erhält vom Gericht eine Mitteilung über den Eingang des Widerspruchs/Einspruchs – und eine Kostenrechnung.

Der Gläubiger hat nun die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht Klage gegen Sie zu erheben. Dazu muss er eine Klagebegründung einreichen und Sie können in der Klageerwiderung dem Gericht beweisen, dass der Gläubiger im Unrecht ist. Ein Richter entscheidet im Anschluss, ob der Zahlungsanspruch des Gläubigers berechtigt ist. Wenn nicht, muss der Gläubiger alle entstandenen Kosten tragen. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie im Recht sind, können Sie das entspannt abwarten.

Oft ist ein Widerspruch oder Einspruch aber auch der richtige Aufhänger, um mit dem Gläubiger eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln – oder ihn zumindest dazu zu bringen, den Anspruch nochmal zu prüfen. Es ist meistens sinnvoll, gleichzeitig mit dem Widerspruch an das Gericht einen Brief an den Gläubiger zu schicken, in dem Sie:

  • begründen, warum Sie dem Mahnbescheid widersprechen
  • wenn Sie eine Einigung finden wollen, einen Vorschlag (z.B. Ratenzahlung) unterbreiten

Ihr Ziel in dem Schreiben ist, dass der Gläubiger die Forderung nach der eigenen Überprüfung fallenlässtoder Ihren Einigungsvorschlag annimmt oder Ihnen einen eigenen Einigungsvorschlag unterbreitet. Sie können damit auch einen verfrühten SCHUFA-Eintrag vermeiden.

➔ Vorlage „Begründung des Widerspruchs oder Einspruchs“ [docx]

Übersicht: Mahngerichte in Deutschland

Manche Bundesländer haben eigene Mahngerichte, andere haben sich zusammengeschlossen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Mahngerichte, die für das jeweilige Bundesland zuständig sind.

BundeslandMahngericht
Baden-WürttembergAmtsgericht Stuttgart
BayernAmtsgericht Coburg
BerlinAmtsgericht Wedding
BrandenburgAmtsgericht Wedding
BremenAmtsgericht Bremen
HamburgAmtsgericht Hamburg-Altona
HessenAmtsgericht Hünfeld
Mecklenburg-VorpommernAmtsgericht Hamburg-Altona
NiedersachsenAmtsgericht Uelzen
Nordrhein-WestfalenOLG-Bezirk Köln: Amtsgericht Euskirchen
Im Übrigen: Amtsgericht Hagen
Rheinland-PfalzAmtsgericht Mayen
SaarlandAmtsgericht Mayen
SachsenAmtsgericht Aschersleben
Sachsen-AnhaltAmtsgericht Aschersleben
Schleswig-HolsteinAmtsgericht Schleswig
ThüringenAmtsgericht Aschersleben

Hilfe bei Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid: schuldlos GmbH

Wir helfen Ihnen raus aus den Schulden: Bei Fragen rund um Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid & Co sind wir für Sie da. Dank jahrelanger Erfahrung und als staatlich zugelassene Schuldnerberatung wissen wir genau, worauf es bei einem gerichtlichen Mahnverfahren ankommt. Und wie Sie da wieder rauskommen.

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