← Zurück zur Übersicht

Stand: 04.10.2023 | Lesezeit: 6 Min.

Glossar rund um Schulden

Eigentlich ist es ganz einfach...

DAS WICHTIGSTE VORAB

  • Lass‘ dich nicht durch die vielen Begriffe verwirren, so schwierig ist es eigentlich gar nicht
  • Hier findest du die wichtigsten Wörter verständlich erklärt

Viele Begriffe - gleiche Bedeutung

In der Rechts- und Finanzwelt werden gerne komplizierte Begriffe benutzt. Tatsächlich ist es aber gar nicht so kompliziert, denn es gibt viele Wörter, die die gleiche Bedeutung haben. Nicht selten werden in einem Text für die gleiche Sache 2-3 verschiedene Begriffe benutzt.

Die feinen Unterschiede sind manchmal für die Spezialisten relevant. Für normale Menschen sind die vielen Begriffe unglaublich verwirrend. Wir wollen hier versuchen, sie verständlich zu machen.

Die Personen

Bei vielen Begriffen dreht es sich um Personen. Eine Person kann ein Mensch sein, aber auch eine juristische Person – also auch ein Unternehmen oder eine Behörde. Hier sind die wichtigsten:

Debitor, Restant, Darlehens-, Kreditnehmer sind Begriffe für den Schuldner, also denjenigen, der wegen einer Schuld eine Zahlung oder Leistung erbringen muss. Wer es schwieriger mag, redet z.B. vom Vollstreckungsschuldner (gegen den vollstreckt wird), dem Insolvenzschuldner (im Insolvenzverfahren), dem Gesamtschuldner (wenn mehrere Schuldner gemeinsam für eine Schuld haften) oder dem Drittschuldner (z.B. die Bank oder den Arbeitgeber des Schuldners, die bei einer Pfändung direkt an den Gläubiger zahlen müssen).

Schuldnerberater, Insolvenzberater und auch Rechtsanwält:innen helfen dem Schuldner, einen Ausweg aus den Schulden zu finden. Ist eine Schuldnerberatung staatlich zugelassen, wird sie geeignete Stelle genannt.

Der Gläubiger, Kreditor, Forderungsinhaber, Darlehens- oder Kreditgeber ist die Person, die eine (Geld-) Forderung gegen einen Schuldner hat. Gläubiger können beispielsweise Banken, Behörden, Energieversorger, Vermieter, Telefongesellschaften, Onlinehändler oder Familienmitglieder sein.

Inkassounternehmen, -büros oder -dienstleister sind Firmen, die für Gläubiger den Forderungseinzug übernehmen. Der Gläubiger stellt dafür entweder eine Inkassovollmacht aus oder überträgt die Forderung an das Inkassounternehmen (und ist dann nciht mehr Gläubiger). Wenn ein Inkassounternehmen eine Forderung kauft, heisst das Factoring.

Wenn sich die Parteien nicht einigen können, geht der Streit vor das Gericht. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am Wohnort des Schuldners. Das Vollstreckungsgericht ist meist eine Abteilung am Amtsgericht, die zuständig ist, wenn ein Gläubiger pfänden will. Das Insolvenzgericht ist eine andere Abteilung, die zuständig ist, wenn der Schuldner ein Privatinsolvenzverfahren beantragen möchte.

Der Gerichtsvollzieher, Pfänder oder Executor hat die Aufgabe, Schriftstücke förmlich zuzustellen und gerichtliche Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. Dazu kann er oer sie z.B. eine Vermögensauskunft einfordern, Gegenstände pfänden oder eine Wohnung räumen.

Das Insolvenzverfahren wird meist von einer Rechtsanwält:in begleitet. Während der förmlichen Phase des Verfahrens wird sie Insolvenzverwalter:in genannt. In der anschließenden dreijährigen „Wohlverhaltensphase“ heisst die gleiche Person dann Treuhänder:in.

Die lieben Schulden

Viele Begriffe drehen sich um die Schulden und das Darumherum:

Schulden, Forderung, Kredit, Darlehen, Anspruch, Zahlungsverpflichtung, Verbindlichkeit, offener Posten ist im Kern dasselbe, egal ob der Schuldner eine Leistung oder Geld (oder nichts) erhalten hat – der Anspruch eines Gläubigers an den Schuldner, ihm zustehende Gelder zu bezahlen (oder Leistungen zu liefern). Wenn es darum geht, dass der Schuldner bestimmte Dinge tun oder lassen soll, redet man von Verpflichtung oder Obliegenheit.

Gebühren, Auslagen, Mahnspesen und Verzugszinsen sind zusätzlichen Kosten, die bei der Mahnung, beim Inkasso und im Gerichtsverfahren entstehen. Diese werden meist auf die ursprünglichen Schulden addiert und müssen vom Schuldner beglichen werden.

Wenn eine Geldzahlung von einem ein Gericht durch einen Strafbefehl oder ein Urteil angeordnet wird, spricht man von Geldstrafe, Buße, Bußgeld, Auflage, Zwangs- oder Ordnungsgeld. Solche Schulden bleiben meist auch nach der Schuldenbereinigung oder dem Insolvenzverfahren weiter bestehen.

Forderungsübergang, Abtretung, Zession oder Forderungskauf bedeutet, dass die Forderung von einem Gläubiger an einen „neuen“ Gläubiger übertragen wird. Wenn ein Schuldner wechselt oder dazukommt, redet man von Übernahme bzw. Beitritt.

Der Termin, ab dem der Gläubiger eine Forderung einfordern kann, heisst Fälligkeit, Zahlungsziel, Ziel oder Frist. Dieser ist in dem betreffenden Vertrag oder einem Gesetz geregelt. Zahlt ein Schuldner dann – verschuldet und trotz Mahnung – nicht, kann er in Zahlungsversäumnis oder -verzug geraten. Darlehensverträge können in einer Fälligkeitsklausel regeln, dass bei Nichterfüllung von Zahlungen der gesamte Darlehensbetrag (plus Zinsen) fristlos „fällig gestellt“ werden darf.

Wenn die Fälligkeit einer Zahlung wird auf einen späteren Zeitpunkt verlegt wird, spricht man von Stundung, Moratorium, Gnadenfrist, Verlängerung, Zahlungsaufschub, Verlangsamung Vertagung, oder Dilation. Schon an den vielen Begriffen merkst du, dass das kein neues Thema ist…

Verjährung oder Verfall dagegen ist das Recht des Schuldners, nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer (meist zwischen 3 und 30 Jahren und unter bestimmten Bedingungen), die Zahlung an den Gläubiger zu verweigern.

Befriedigung, Begleichung, Ablösung, Abtragung, Abzahlung, Ausgleich, Rückführung, Realisierung, Tilgung, Einlösen – alles Lieblingsbegriffe des Gläubigers – wenn der Schuldner zumindest einen Teil des Geldes bezahlt.

Unser Lieblingsthema dagegen ist Schuldenschnitt, -erlass, -vergleich, Forderungsverzicht, Entschuldung, Haircut oder Nachlass. Der Gläubiger gibt sich mit weniger Geld zufrieden oder die Forderung wird ganz auf Null gesetzt.

Kostenlose Erstberatung

Die wichtigsten Abläufe

Leztlich gibt es noch viele Begriffe, die sich auf die ganzen Abläufe mit Schulden beziehen:

Bevor ein Kredit gewährt wird, prüft der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit, -fähigkeit, Bonität, Zahlungsfähigkeit  oder -moral, also die Wahrscheinlichkeit, dass Personen die aufgenommenen Schulden begleichen. Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform verkaufen die dafür nötigen Informationen, oft anhand eines Punktesystems (Scoring).

Inkasso, Schuldeneintreibung, Beitreiben, Geltendmachung, Eintreiben, Erheben, Einsammeln, Einfordern, Vereinnahmen, Kassieren und Einmahnen sind Begriffe Maßnahmen des Gläubigers und seines Vertreters (Rechtsanwält:in oder Inkassounternehmen), um überfällige Forderungen einzuholen. Dazu gehören insbesondere der Forderungseinzug, das Mahnwesen, das gerichtliche Mahnverfahren und die Beitreibung titulierter Forderungen.

Der Vollstreckungstitel, Titel oder die Titulierung beziehen sich auf eine staatliche Urkunde, die bestätigt, dass einem Gläubiger ein Anspruch gegenüber einem Schuldner rechtskräftig zusteht. Der Titel ist eine Grundvoraussetzung für eine Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner.

Bei der Zwangsvollstreckung, Vollstreckung, Pfändung, Beitreibung oder Beschlagnahme erhält der Gläubiger Zugriff auf das Vermögen seines Schuldners . Die Gelder oder Gegenstände des Schuldners werden zum Abbezahlen der Forderung verwertet. Die Zwangsvollstreckung darf nur durch staatliche Behörden betrieben werden, etwa durch Gerichtsvollzieher.

Damit Schuldnern genug für eine (bescheidene) Lebensführung übrigbleibt, darf ein bestimmter Mindestbetrag aus ihrem monatlichen Lohneinkommen oder ihren Sozialleistungen nicht gepfändet werden. Der Mindestbetrag, der ein Arbeitgeber monatlich an den Verschuldeten auszahlen muss und die Bank auf dem Konto belassen muss, ist die Pfändungs(frei)grenze oder der Freibetrag. Die Beträge werden jährlich vom Bundesjustizministerium neu festgelegt.

Bei der Vermögensauskunft, dem Offenbarungseid oder der Eidesstattlichen Versicherung gibt der Gläubiger Auskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher über seine Vermögensgegenstände, sein Einkommen und weitere Angaben. Der Schuldner muss „an Eides statt“ versichern, dass er die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht hat.

Wenn es Schuldnern und Gläubigern gelingt, einen Kompromiss zu schließen, so heisst das außergerichtlicher Vergleich oder außergerichtliche Einigung. Typischerweise verpflichtet sich der Schuldner, gewisse Zahlungen und Auflagen zu leisten. Im Gegenzug verpflichten sich die Gläubiger, auf Zwangsvollstreckung zu verzichten und die Restschuld zu erlassen.

Wenn ein Schuldner so viele Verbindlichkeiten hat, dass er sie nicht mehr aus seinem Einkommen und seinem Vermögen bedienen kann, wird der Zustand Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität, Überschuldung, Bankrott oder Pleite genannt. Das Gegenteil ist die Liquidität, also die Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können.

Wenn ein Verbraucher, z.B. Arbeitnehmer, Sozialhilfeempfänger oder Rentner, eine Insolvenz beantragen möchte, ist das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren oft die richtige Verfahrensart. Für Selbständige und Gewerbetreibende ist die Regelinsolvenz oft die richtige Wahl.

×