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Stand: 17.10.2023 | Lesezeit: 12 Min.

Gerichtliches Mahnverfahren:
Was tun, wenn ich einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalte?

DAS WICHTIGSTE VORAB

  • Oberste Regel: Briefe öffnen und reagieren. Aussitzen lohnt nicht, dadurch werden die Kosten nur höher.
  • Wenn du mit den Forderungen nicht einverstanden bist: Beim Mahnbescheid kannst du Widerspruch einlegen, beim Vollstreckungsbescheid Einspruch.
  • Weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid bedeuten zwangsläufig, dass der Gläubiger Recht hat: Das Amtsgericht prüft erst einmal nicht, ob die Forderung bzw. die Höhe der Summe gerechtfertigt ist.

Wenn du deine Rechnung nicht bezahlst, wird sich bald jemand mit einer Mahnung bzw. Zahlungserinnerung bei dir melden. Dies ist entweder der Gläubiger selbst oder ein Inkassounternehmen, das als Vertreter auftritt. Mit jedem Brief, auf den du nicht reagierst, steigen die Kosten für dich. Verpflichtet ist der Gläubiger nur zu einer einzigen Mahnung bevor er Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen kann. Was du tun solltest, wenn du die gelben Briefe erhältst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Gut zu wissen: Wenn du nicht zahlen kannst oder willst – das ist der Ablauf:

1. Mahnung (Pflicht), oft auch: 1. Zahlungserinnerung
2. Mahnung (keine Pflicht, aber gängig), oft auch: 2. Zahlungserinnerung
3. Mahnung (keine Pflicht, aber gängig), oft auch: 3. Zahlungserinnerung
Ab hier: gesetzliches Mahnverfahren vom Amtsgericht
      Gesetzlicher Mahnbescheid
            Vollstreckungbescheid
(Zwangsvollstreckung ab hier möglich)

Was ist ein gerichtlicher Mahnbescheid?

Erst die Mahnung, dann der gelbe Brief: Wenn du deine Rechnung nicht begleichst, kann der Gläubiger seine Forderung dem zentralen Mahngericht melden. Dort wird anschließend ein gesetzlicher Mahnbescheid (= gelber Brief) erstellt und an dich per Post verschickt. Darauf ist das Zustelldatum vermerkt, da dies für weitere Fristen wichtig werden könnte. Grundsätzlich gilt: Je mehr Mahnungen und Zahlungserinnerungen du erhältst, desto teurer wird es für dich. Versuche also, so schnell es geht, eine Zahlungsvereinbarung mit deinem Gläubiger zu treffen.

Gut zu wissen: Mahnbescheid vom Mahngericht – bin ich also im Unrecht?
Wer einen gelben Brief vom zentralen Mahngericht bekommt, ist nicht etwa „verurteilt“ oder ähnliches. Auf Seiten des Mahngerichts wird lediglich der Prozess gestartet. Es prüft nicht die Rechtmäßigkeit der vom Gläubiger mitgeteilten Forderung oder die korrekte Höhe seines Anspruchs.

Was muss ich tun, wenn ich einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte?

Wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid – also einen gelben Brief – erhalten hast, solltest du handeln. Öffne den Brief und prüfe die Forderungen. Grundsätzlich hast du jetzt 3 Möglichkeiten.

Möglichkeit #1: Rechnung bezahlen.
Wenn der Mahnbescheid gerechtfertigt ist, solltest du deine Schulden begleichen. Falls du die geforderte Zahlung nicht in voller Höhe leisten kannst, hilft oft ein Gespräch mit dem Gläubiger: Lege deine Situation dar und versuche, beispielsweise eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Möglichkeit #2: Widerspruch einlegen.
Wenn der Mahnbescheid nicht gerechtfertigt ist, solltest du Widerspruch bzw. Teilwiderspruch einlegen. Ab dem Zustelldatum hast du 14 Tage Zeit, dies zu tun.
➔ Widerspruch einlegen – so geht’s: Zur Vorlage „Widerspruch Mahnbescheid“

Möglichkeit #3: Einfach abwarten & Pfändung riskieren.
Salopp gesagt: Abwarten ist in jedem Fall die schlechteste Variante. Wenn du jetzt nichts tust, kann der Gläubiger im nächsten Schritt Geld bzw. Gegenstände pfänden lassen.

Linktipp: Post vom Inkassounternehmen – was tun?
Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine praktische Hilfe, falls du Post von einem Inkassounternehmen bekommen hast. Auf der verlinkten Website findest du Anhaltspunkte, um zu entscheiden, ob du die Forderung bezahlen musst.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist nach Mahnung (bzw. Zahlungserinnerung) und Mahnbescheid der letzte Schritt im Mahnverfahren. Wenn die vorherigen Fristen verstrichen sind, kann der Gläubiger innerhalb von 6 Monaten den Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen. Er wird ebenfalls in einem gelben Brief zugestellt und ist mit einem Zustelldatum versehen.

Was muss ich tun, wenn ich einen Vollstreckungsbescheid erhalte?

Wenn du einen Vollstreckungsbescheid erhältst, ist das die letzte Chance zu handeln. Spätestens jetzt solltest du schnellstmöglich aktiv werden. Öffne den Vollstreckungsbescheid (gelber Brief) und prüfe die Forderungen.

Entweder du zahlst die Rechnung …
Die einfachste Lösung ist, dass du jetzt die offenen Beträge begleichst, inkl. Mahngebühren und entstandener Kosten. Solltest du das nicht können, rede mit deinem Gläubiger: Oftmals gibt es die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

… oder du legst Einspruch ein.
Solltest du mit der Forderungen nicht einverstanden sein oder manche Teilforderungen nicht gerechtfertigt sind, hast du jetzt die Chance, Einspruch einzulegen. Dafür hast du 14 Tage Zeit – beachte das Zustelldatum auf dem Vollstreckungsbescheid.
➔ Einspruch einlegen – so geht’s: Zur Vorlage „Einspruch Vollstreckungsbescheid“

Ab jetzt: Pfändungen möglich.
Gibt es einen Vollstreckungsbescheid, kann der Gläubiger drastische Schritte einleiten. Ab jetzt kann der Gerichtsvollzieher Geld oder Gegenstände von dir pfänden, um die ausstehenden Forderungen zu begleichen.

Gut zu wissen: Bedeutet ein Vollstreckungsbescheid, dass der Gläubiger im Recht ist?
Ähnlich wie bereits beim Mahnbescheid heißt ein Vollstreckungsbescheid nicht automatisch, dass du im Unrecht bist! Das Mahngericht prüft auch in diesem Schritt nicht die Rechtmäßigkeit der Ansprüche bzw. deren Höhe. Wenn du dich im Unrecht fühlst, lege Einspruch ein!

Kostenlose Erstberatung

Kann ich mit einem Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung verhindern?

Nein, auch bei Einspruch sind Geld und Gegenstände (zumindest vorläufig) vom Gerichtsvollzieher vollstreckbar. Anders gesagt: Ein Einspruch allein verhindert nicht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid.

Unser Tipp: P-Konto beantragen
Mit dem Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) sorgst du dafür, dass dir im Schuldenfall nicht das gesamte Geld gepfändet werden kann. Wie das geht und was du für so ein Konto brauchst, findest du im verlinkten Ratgeber.

Widerspruch und Einspruch: Vorlagen & Tipps

Um im Mahnverfahren richtig Widerspruch bzw. Einspruch einreichen zu können, solltest du einige Punkte beachten. Am Ende des Absatzes haben wir zudem praktische Vorlagen für Widerspruch und Einspruch im Mahnverfahren zum Download bereitgestellt.

Wichtig: Du musst deinen Widerspruch bzw. Einspruch (zunächst) nicht begründen. Achte erst einmal darauf, dass du dich innerhalb der Fristen rückmeldest. Sollte es in einem späteren Schritt zu einem Gerichtsverfahren kommen, kannst du immer noch auf die genauen Forderungen reagieren. Und begründen, warum diese falsch sind.

Am einfachsten verwendest du beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid das rosa Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt: Weitere Informationen findest du dazu hier. Du musst dann nur:

  • prüfen, ob die vorausgefüllten Daten korrekt sind
  • ein Kreuz im Auswahlkästchen „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt“ setzen (am besten auch, wenn du nur einem Teil der Forderung widersprichst)
  • unterschreiben
  • den Brief per Einschreiben mit Rückschein an das Gericht verschicken (als Beleg dafür, dass du den Brief verschickt hast)
  • sicherstellen, dass der Brief innerhalb von 14 Tagen beim Mahngericht eingeht (es kommt nicht darauf an, wann du den Brief verschickt hast, sondern nur darauf, wann der Brief beim Gericht eingeht).

Du kannst den Widerspruch bzw. später den Einspruch auch mit einem eigenen Brief einlegen – stelle dich folgende Fragen:

  • Habe ich die richtige Anschrift des Mahngerichts?
  • Sind meine Adressdaten vollständig?
  • Steht auf dem Widerspruch bzw. Einspruch ein Einreich-Datum?
  • Habe ich das genaue Geschäftszeichen eingetragen, gegen das ich mich wehren möchte?
  • Habe ich bereits im Betreff klar gesagt, worum es in dem Schreiben geht? (z.B. Widerspruch gegen Mahnbescheid … )
  • Wehre ich mich gegen die gesamte Forderung oder nur gegen einen Teil?
  • Habe ich eigenhändig unterschrieben?
  • Habe ich den Widerspruch / Einspruch schriftlich eingelegt? (Fax oder E-Mail reicht nicht)
  • Habe ich den Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt?

➔ Vorlage „Widerspruch Mahnbescheid“ [docx]
➔ Vorlage „Einspruch Vollstreckungsbescheid“ [docx]

Wie geht es weiter nach dem Widerspruch oder dem Einspruch?

Das Verfahren vor dem Mahngericht ist mit der Einlegung des Widerspruchs bzw. Einspruchs abgeschlossen. Der Gläubiger erhält vom Gericht eine Mitteilung über den Eingang des Widerspruchs/Einspruchs – und eine Kostenrechnung.

Der Gläubiger hat nun die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht Klage gegen dich zu erheben. Dazu muss er eine Klagebegründung einreichen und du kannst in der Klageerwiderung dem Gericht beweisen, dass der Gläubiger im Unrecht ist. Ein Richter entscheidet im Anschluss, ob der Zahlungsanspruch des Gläubigers berechtigt ist. Wenn nicht, muss der Gläubiger alle entstandenen Kosten tragen. Wenn du dir sicher bist, dass du im Recht bist, kannst du das entspannt abwarten.

Oft ist ein Widerspruch oder Einspruch aber auch der richtige Aufhänger, um mit dem Gläubiger eine außergerichtliche Einigung zu verhandeln – oder ihn zumindest dazu zu bringen, den Anspruch nochmal zu prüfen. Es ist meistens sinnvoll, gleichzeitig mit dem Widerspruch an das Gericht einen Brief an den Gläubiger zu schicken, in dem du:

  • begründest, warum du dem Mahnbescheid widersprichst
  • wenn du eine Einigung finden willst, einen Vorschlag (z.B. Ratenzahlung) unterbreitest

Dein Ziel in dem Schreiben ist, dass der Gläubiger die Forderung nach der eigenen Überprüfung fallenlässtoder deinen Einigungsvorschlag annimmt oder dir einen eigenen Einigungsvorschlag unterbreitet. Du kannst damit auch einen verfrühten SCHUFA-Eintrag vermeiden.

➔ Vorlage „Begründung des Widerspruchs oder Einspruchs“ [docx]

Übersicht: Mahngerichte in Deutschland

Manche Bundesländer haben eigene Mahngerichte, andere haben sich zusammengeschlossen. Im Folgenden findest du eine Übersicht über die Mahngerichte, die für das jeweilige Bundesland zuständig sind.

BundeslandMahngericht
Baden-WürttembergAmtsgericht Stuttgart
BayernAmtsgericht Coburg
BerlinAmtsgericht Wedding
BrandenburgAmtsgericht Wedding
BremenAmtsgericht Bremen
HamburgAmtsgericht Hamburg-Altona
HessenAmtsgericht Hünfeld
Mecklenburg-VorpommernAmtsgericht Hamburg-Altona
NiedersachsenAmtsgericht Uelzen
Nordrhein-WestfalenOLG-Bezirk Köln: Amtsgericht Euskirchen
Im Übrigen: Amtsgericht Hagen
Rheinland-PfalzAmtsgericht Mayen
SaarlandAmtsgericht Mayen
SachsenAmtsgericht Aschersleben
Sachsen-AnhaltAmtsgericht Aschersleben
Schleswig-HolsteinAmtsgericht Schleswig
ThüringenAmtsgericht Aschersleben

Hilfe bei Mahnbescheid & Vollstreckungsbescheid: schuldlos GmbH

Wir helfen dir raus aus den Schulden: Bei Fragen rund um Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid & Co sind wir für dich da. Dank jahrelanger Erfahrung und als staatlich zugelassene Schuldnerberatung wissen wir genau, worauf es bei einem gerichtlichen Mahnverfahren ankommt. Und wie du da wieder rauskommst.

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