Schuldnerberatung

Schuldenregulierung ohne Insolvenzverfahren

Nicht jede Schuldensituation erfordert ein Insolvenzverfahren. Unsere Schuldnerberatung prüft, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung in deiner Situation in Betracht kommt – als schnellerer, diskreterer Weg ohne Gerichtsverfahren. Ob und in welchem Umfang eine Einigung gelingt, hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Gläubiger ab und lässt sich nicht vorab zusichern.

Für wen kommt unsere Schuldnerberatung in Betracht?

Unsere Schuldnerberatung steht Verbrauchern und Selbständigen gleichermaßen offen. Entscheidend ist nicht die Höhe der Schulden oder ein bestimmtes Krisenstadium, sondern allein, ob eine Einigung mit den Gläubigern realistisch erreichbar erscheint. Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen – und genau dafür ist unsere Schuldnerberatung da.

Soforthilfe

Schuldnerberatung für Verbraucher

Unsere Schuldnerberatung für Verbraucher setzt frühzeitig an:

Für Verbraucher ist der außergerichtliche Einigungsversuch nicht nur eine Option, sondern bei einem späteren Verbraucherinsolvenzverfahren gesetzliche Zulassungsvoraussetzung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Gelingt die Einigung, kann ein Insolvenzverfahren möglicherweise vermieden werden.

Scheitert sie, ist der Weg ins gerichtliche Verfahren durch unsere Schuldnerberatung bereits vorbereitet.

Was streben wir in unserer Schuldnerberatung für dich an?

Im Rahmen unserer Schuldnerberatung analysieren wir deine Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten und entwickeln einen Schuldenbereinigungsplan, der sich an deiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientiert.

Je nach Verhandlungsergebnis kann dieser vorsehen:

Festschreibung der Forderungen

– Begrenzung weiterer Zinsen und Kosten

Teilerlass von Schulden

– soweit Gläubiger darauf eingehen

Ratenzahlung

– geordnete Rückführung im Rahmen deiner Möglichkeiten

Stundung

– Zahlungsaufschub, wenn kurzfristig keine Mittel vorhanden sind

Koordination mit Vollstreckungsmaßnahmen

Abstimmung der Verhandlungsstrategie bei laufenden Pfändungen

Schuldlos Logo Final

Was, wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitert?

Gelingt die Einigung nicht, weil auch nur ein Gläubiger dem Plan nicht zustimmt, gilt der außergerichtliche Einigungsversuch als gescheitert. Unsere Schuldnerberatung bestätigt das Scheitern förmlich (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und bereitet unmittelbar den Insolvenzantrag vor. Der Versuch ist damit nicht vergebens: Er ist gesetzliche Zulassungsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren und öffnet den Weg zu weiteren Sanierungsinstrumenten und zur Restschuldbefreiung. Unsere Schuldnerberatung geht in diesem Fall nahtlos in unsere Insolvenzberatung über.

Schuldnerberatung für Selbständige

Unsere Schuldnerberatung für Selbständige berücksichtigt, dass die Ausgangslage hier strukturell anders ist als bei Verbrauchern. 

Das Gläubigerfeld ist komplexer, die Forderungen vielfältiger – und laufende Pfändungen können die Fortführung des Geschäftsbetriebs unmittelbar gefährden.

Unsere Schuldnerberatung setzt deshalb besonders frühzeitig an.

Was streben wir in unserer Schuldnerberatung für dich an?

Unsere Schuldnerberatung analysiert alle Verbindlichkeiten – gewerbliche und private Schulden, Steuerrückstände, Sozialversicherungsforderungen – und prüft, bei welchen Gläubigern Verhandlungsspielraum besteht. 

Zu beachten ist dabei, dass bestimmte Forderungen, insbesondere Steuerverbindlichkeiten, einer eingeschränkten Vergleichsfähigkeit unterliegen.

Je nach Verhandlungsergebnis kann der Schuldenbereinigungsplan vorsehen:

Festschreibung der Forderungen

Begrenzung weiterer Zinsen und Kosten

Teilerlass von Schulden

soweit die jeweiligen Gläubiger darauf eingehen

Ratenzahlung

geordnete Rückführung im Rahmen der tatsächlichen Liquidität

Stundung

Zahlungsaufschub zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe

Koordination mit Vollstreckungsmaßnahmen

Abstimmung der Verhandlungsstrategie bei laufenden Pfändungen

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Was, wenn die Schuldnerberatung für Selbständige keine Einigung erzielt?

Gelingt die Einigung nicht, bereitet unsere Schuldnerberatung unmittelbar den Regelinsolvenzantrag vor. Gerade für Selbständige ist dieser Übergang besonders wichtig: Im eröffneten Regelinsolvenzverfahren stehen zusätzliche Instrumente zur Verfügung – etwa die Freigabe der selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) oder ein Insolvenzplanverfahren –, die im Rahmen unserer Schuldnerberatung bereits vorgeprüft werden. Unsere Schuldnerberatung geht in diesem Fall nahtlos in unsere Insolvenzberatung über.

Das übernimmt unsere Schuldnerberatung für dich

  • Vollständige Analyse deiner Einnahmen, Ausgaben und Verbindlichkeiten
  • Entwurf des Schuldenbereinigungsplans – realistisch, verhandlungsfähig, rechtssicher
  • Verhandlungen mit allen Gläubigern – koordiniert und dokumentiert
  • Prüfung von Vollstreckungsschutzmaßnahmen – bei Verbrauchern und bei Selbständigen zum Schutz des laufenden Betriebs (Selbständige)
  • Scheiternsbestätigung bei Bedarf – als Grundlage für eine anschließende Verbraucherinsolvenz
  • Nahtloser Übergang in die Insolvenzberatung, falls keine Einigung erzielt werden kann

Gründe für SCHULDLOS bei der Schuldnerberatung

Wir sind erfahren
Wir sind transparent
Wir sind digital

Das sagen unsere Mandanten über uns

H. H.
Zufriedene Mandantin

Ich habe mich sehr aufgefangen und verstanden gefühlt. Vielen herzlichen Dank für die ausführliche, kompetente und vor allem verständliche Beratung.

Bewertet mit 5 von 5
J. F.
Zufriedener Mandant

Mit meinem Gläubiger konnte eine Einigung erzielt werden. Kein Insolvenzverfahren. Super Verhandlungsgeschick. Ablauf und Vorgehensweise 100 %. Ich kann wieder aufatmen. Sehr zu empfehlen. DANKE!!!
Bewertet mit 5 von 5
M. S.
Zufriedener Mandant

Die Fachkompetenz hat mich wirklich überzeugt. Das hätte eine herkömmliche kommunale Schuldnerberatung niemals bewältigt. Ich kann wieder ruhig schlafen und kann den Vergleich in moderaten Raten abzahlen.

Bewertet mit 5 von 5