Insolvenzberatung
für Verbraucher, Selbständige und Unternehmen
Ob private Schulden oder die Krise eines Unternehmens – unsere Insolvenzberatung prüft, welches Verfahren für dich gilt und welche Sanierungsinstrumente zur Verfügung stehen.
Welcher Weg der richtige ist, hängt von deiner individuellen Situation ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Für wen kommt unsere Insolvenzberatung in Betracht?
Unsere Insolvenzberatung steht Verbrauchern, Selbständigen und Unternehmen offen.
Bei natürlichen Personen richtet sich das anwendbare Verfahren nach gesetzlicher Zuordnung, nicht nach freier Wahl (§ 304 InsO); bei Gesellschaften entscheidet das Krisenstadium über Antragspflicht und verfügbare Instrumente.
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe ohne Wartezeit
Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbständige
Unsere Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbständige klärt zunächst die Verfahrenszuordnung:
Dem Verbraucherinsolvenzverfahren zuzuordnen sind Personen ohne aktuelle selbständige Tätigkeit sowie ehemals Selbständige mit überschaubaren Vermögensverhältnissen, insbesondere weniger als 20 Gläubigern und keinen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (§ 304 Abs. 2 InsO). Aktuell Selbständige mit laufendem Geschäftsbetrieb sowie ehemals Selbständige mit unübersichtlichen Verhältnissen durchlaufen dagegen die Regelinsolvenz.
Verbraucher benötigen vor dem gerichtlichen Antrag zwingend einen außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO); bei der Regelinsolvenz ist dieser keine Voraussetzung.
Was streben wir in unserer Insolvenzberatung für dich an?
Gestaltungsmöglichkeiten für Verbraucher und für Selbständige
Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Vor Eröffnung des Verfahrens kann das Gericht deinen gescheiterten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern erneut vorlegen und fehlende Zustimmungen einzelner Gläubiger ersetzen (§§ 306, 308 ff. InsO): nur für Verbraucher
Insolvenzplanverfahren
Im Insolvenzplanverfahren vereinbarst du mit deinen Gläubigern einen Teilerlass deiner Schulden sowie eine geordnete Rückführung der verbleibenden Forderungen (§§ 217 ff., § 312 InsO): für Verbraucher und für Selbständige
Freigabe der selbständigen Tätigkeit.
Die Freigabe ist kein Sanierungsinstrument, sondern nimmt dein künftiges Vermögen aus selbständiger Tätigkeit aus der Insolvenzmasse, damit du deine Tätigkeit eigenverantwortlich fortführen kannst (§ 35 Abs. 2 InsO): nur für Selbständige
Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann dir bei vollständiger Einigung mit allen Gläubigern und Zahlung der Verfahrenskosten die Restschuldbefreiung schon vorzeitig erteilt werden (§ 300 InsO): für Verbraucher und für Selbständige
Insolvenzberatung für Verbraucher und für Selbständige
SCHULDLOS berät und begleitet Verbraucher und Selbständige durch alle Stadien des Insolvenzverfahrens – von der Verfahrenszuordnung bis zur Restschuldbefreiung:
- Prüfung der Verfahrenszuordnung: Klärung, ob das Verbraucherinsolvenz- oder das Regelinsolvenzverfahren einschlägig ist (§ 304 InsO), da dies über Ablauf und verfügbare Sanierungsinstrumente entscheidet.
- Außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch (Verbraucher): Entwurf des Schuldenbereinigungsplans, Verhandlung mit den Gläubigern, Scheiternsbestätigung und Begleitung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren samt Zustimmungsersetzung (§§ 305, 306, 308 ff. InsO).
- Vorbereitung des Insolvenzantrags und Sanierungsinstrumente (Selbständige): Entwurf des Insolvenzantrags in der Regelinsolvenz, Prüfung des Insolvenzplanverfahrens sowie der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Fortführung des Geschäfts (§§ 217 ff., 35 Abs. 2 InsO).
- Begleitung zur Restschuldbefreiung: Unterstützung auf dem Weg zur regulären Restschuldbefreiung nach Ablauf der Abtretungsfrist sowie Prüfung einer vorzeitigen Erteilung bei vollständiger Gläubigereinigung (§§ 286 ff., 300 InsO).
Insolvenzberatung für juristische Personen (Unternehmen)
Unsere Insolvenzberatung für Unternehmen richtet sich nach dem Krisenstadium:
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) besteht noch keine Antragspflicht; bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§§ 17, 19 InsO) entsteht die Antragspflicht nach § 15a InsO, und wir bereiten den Antrag unverzüglich vor.
Was streben wir in unserer Insolvenzberatung für dich an?
Gestaltungsmöglichkeiten für juristische Personen (Unternehmen)
Übertragende Sanierung
Der Insolvenzverwalter verkauft den Geschäftsbetrieb oder werthaltige Vermögensteile an einen Investor; der insolvente Rechtsträger wird anschließend liquidiert (§ 160 InsO).
Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung
Schuldner bleibt unter Sachwalteraufsicht verfügungsbefugt und erarbeitet einen Insolvenzplan zur Fortführung oder Restrukturierung mit den Gläubigern (§§ 270 ff., 217 ff. InsO).
Schutzschirmverfahren
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erarbeitet der Schuldner binnen höchstens drei Monaten unter Vollstreckungsschutz einen Insolvenzplan in Eigenverwaltung (§ 270d InsO).
StaRUG-Restrukturierung
Außerhalb eines Insolvenzverfahrens gestaltet ein mehrheitlich angenommener Restrukturierungsplan Gläubigerrechte bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ggf. gegen einzelne Gläubigergruppen durchsetzbar (§§ 5 ff., 26 StaRUG).
Insolvenzberatung für juristische Personen (Unternehmen)
SCHULDLOS berät und begleitet Unternehmen in jedem Stadium der Krise – von der frühzeitigen Sanierungsplanung bis zur Umsetzung im Insolvenzverfahren:
- Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit: Prüfung und Vorbereitung der passenden Sanierungsinstrumente (Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, StaRUG-Restrukturierungsplan), solange noch keine Antragspflicht besteht.
- Erstellung des Insolvenzantrags bei Antragspflicht: Unverzügliche Vorbereitung des Insolvenzantrags nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, damit die Geschäftsleitung die Frist des § 15a InsO einhält und persönliche Haftungsrisiken und Strafbarkeitsrisiken vermeidet.
- Vorbereitung von Sanierungsinstrumenten im eröffneten Verfahren: Begleitung bei Eigenverwaltung und Insolvenzplanverfahren zur Fortführung und Restrukturierung des Unternehmens.
- Umsetzung sämtlicher Gestaltungsmöglichkeiten: Begleitung bei übertragender Sanierung, Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und StaRUG-Restrukturierung – passend zum jeweiligen Krisenstadium und den Zielen des Unternehmens.
Gründe für SCHULDLOS bei der Schuldnerberatung
Das sagen unsere Mandanten über uns
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Ich habe mich sehr aufgefangen und verstanden gefühlt. Vielen herzlichen Dank für die ausführliche, kompetente und vor allem verständliche Beratung.
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Die Fachkompetenz hat mich wirklich überzeugt. Das hätte eine herkömmliche kommunale Schuldnerberatung niemals bewältigt. Ich kann wieder ruhig schlafen und kann den Vergleich in moderaten Raten abzahlen.
