Unsere Preise
Bitte wählen Sie zuerst die Anzahl Ihrer Gläubiger aus:
Außergerichtlicher Einigungsversuch
enthält:
Gläubigerverzeichnis
89 €
Bereinigungsplan
89 €
Einigungsversuch
89 €
Weiterer Einigungsversuch
enthält:
Einigungsversuch
89 €
Gesamtpreis
89 €
inkl. Mwst.
Insolvenzantrag
enthält:
Insolvenzantrag
89 €
Gesamtpreis
89 €
inkl. Mwst.
Fragen und Antworten
Der Preis eines Leistungsbausteins bestimmt sich nach der Anzahl Gläubiger. Falls Sie z.B. 9 Gläubiger haben, liegt der Preis aller Bausteine bei 114,- €. Falls dann weitere Gläubiger dazukommen, entspricht der Preis der jeweils aktuellen Anzahl Gläubiger. Sind es beispielsweise dann 12 Gläubiger, kostet der nächste Leistungsbaustein 139,- €. Hier ist unsere Preisliste:
Die Anzahl der benötigten Leistungsbausteine ist individuell und hängt vom Verlauf der Schuldenbereinigung ab. Wenn wir beispielsweise:
- beim ersten Einigungsversuch Erfolg haben, sind es drei Bausteine (1-3)
- nach einem Versuch den Insolvenzantrag für Sie vorbereiten, sind es vier Bausteine (1-3, 5)
- nach 3 Versuchen eine Einigung erzielen, sind es fünf Bausteine (1-3, 4, 4)
In den meisten Fällen ist die Schuldenbereinigung mit 3-5 Bausteinen abgeschlossen.
Das hängt davon ab, wie viele Gläubiger Sie haben und wie viele Leistungsbausteine für die Schuldenbereinigung benötigt werden. Bei 12 Gläubigern würde ein Leistungsbaustein 139,- € kosten. Bei 3-5 Bausteinen würden die Gesamtkosten zwischen 417,- und 695,- € liegen. Hier sind Beispielrechnungen:
Keine.
Die Preise der Leistungsmodule sind Festpreise und enthalten alle unsere Leistungen. Von uns kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.
Wir nehmen keine Gelder von Dritten. Es gibt keine „hintenherum“ Vermittlungsprovisionen, keine Prämien, keine Prozente. Wir bezahlen unsere Gehälter ausschließlich aus dem Entgelt unserer Klienten und Klientinnen – und haben daher kein Interesse, es irgendeinem Dritten recht zu machen.
Wir nehmen auch keine Zahlungen für Gläubiger entgegen. Eine klare Trennung zwischen Schuldentilgung und Gebührenzahlungen schafft Transparenz und ermöglicht, Zahlungen eigenverantwortlich vorzunehmen.
Wir sind ausschließlich dem Erfolg unserer Klientinnen und Klienten verpflichtet.
In den meisten Fällen macht es Sinn, mit Baustein 1 zu beginnen und dann die darauf aufbauenden Bausteine zu bestellen.
Wenn Sie eine vollständige Gläubiger- und Forderungsaufstellung vorliegen haben, können Sie mit Leistungsbaustein 2 anfangen. Die Aufstellung muss aber von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle erstellt und weniger als 2 Monate alt sein.
Nach Baustein 2 ist ein Quereinstieg nicht mehr sinnvoll.
Nein, Sie bestellen immer nur einen Baustein. Nach Abschluss entscheiden Sie, ob Sie mit uns weitermachen wollen oder nicht. Es gibt keine Verpflichtung, den nächsten Baustein zu bestellen oder irgendwelche weiteren Zahlungen zu leisten.
Jeder Baustein endet mit einem abgeschlossenen Arbeitsergebnis, das Ihnen gehört. Sie können damit z.B. zu einer anderen Schuldnerberatungsstelle oder einer Rechtsanwältin gehen.
Alle Schriftstücke, die von Ihnen hochgeladen wurden, die wir verschickt haben oder die bei uns eingegangen sind, liegen im Portal zum Download für Sie bereit. Sie können also jederzeit eine lückenlose Dokumentation mitnehmen.
Grundsätzlich entscheiden Sie, wann Sie den nächsten Baustein beauftragen.
Unserer Erfahrung nach funktioniert Schuldenbereinigung am besten, wenn sie zügig durchgezogen wird. Dauert es zu lange, kann es passieren, dass:
- neue Zinsen und Gebühren auflaufen, die Schuldenlast steigt
- Gläubiger ungeduldig werden, Forderungen an eine Inkassogesellschaft geben oder vor Gericht ziehen
- Möglichkeiten zur Verhandlung oder aktiven Gestaltung wegfallen
- Zwischenergebnisse veralten und wiederholt werden müssen
Wir empfehlen daher in den meisten Fällen, nicht viel Zeit zwischen den Bausteinen verstreichen zu lassen.
Sie bestellen und bezahlen den Leistungsbaustein.
Wir brauchen dann zwei Unterschriften von Ihnen – eine für den Schuldenbereingungs-Vertrag und eine für die Vollmacht, mit der wir gegenüber Gläubigern und sonstigen Beteiligten belegen können, dass wir in Ihrem Auftrag tätig sind. Beide Unterschriften können Sie auf Papier leisten und an uns schicken – oder am einfachsten direkt im Browser.
Dann geht es sofort los.
Bei Online-Bestellungen haben Sie ja einen gesetzlichen Anspruch auf eine 2-wöchentliche Widerrufsfrist. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass wir nur für Sie tätig werden können, wenn Sie auf diesen Anspruch verzichten.
Wenn Sie uns beauftragen, beginnen wir sofort mit der Arbeit. Wir schreiben beispielsweise – nach Ihrer Freigabe – Auskunfteien oder Gläubiger an. Falls Sie dann den Auftrag widerrufen würden, müssten wir alles wieder rückgängig machen und alle Parteien ein zweites Mal anschreiben. Das wäre für Sie, uns und die Dritten mit viel Aufwand und Imageschaden verbunden.
Daher müssen wir den Widerruf ausschließen – die Bestellung eines Leistungsbausteins kann nur unter bestimmten Bedingungen rückgängig gemacht werden – und bedanken uns für den entgegengebrachten Vertrauensvorschuss.
- Gemeinsame Auflistung all Ihrer bestehenden Forderungen und Gläubiger:innen
- Erstes Kontaktierung Ihrer Gläubiger:innen
- Erstellung eines finalen Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses
- Vorbereitung der Einigungsvorschläge den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan
- Für das Pfändungsschutzkonto: Erteilung einer Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO
- Erstellung des finalen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
- Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubiger:innen
- Schlägt der erste außergerichtlicher Einigungsversuch fehl, unternehmen wir, nach Rücksprache mit Ihnen, weitere Einigungsversuche
- Ergebnis ist entweder die Erstellung der schriftlichen Vereinbarungen mit den Gläubiger:innen, oder - im Falle der Nichteinigung - die Bestätigung des Scheiterns, diese ist notwendig für die weiteren Schritte in die Schuldenfreiheit
- Wir erstellen unterschriftsfähige Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Erteilung der Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten für Sie
- Beratungsgespräch zur Besprechung des weiteren Vorgehens
- Finaler Entwurf des Insolvenzantrags