Entwurf des Insolvenz­antrags

In diesem finalen Leistungsbaustein erstellen wir unterschriftsfähige Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Erteilung der Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten für Sie. Dafür benötigen wir noch einmal weitere Auskünfte zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

In einem Beratungsgespräch gehen wir den Entwurf der Anträge sowie das weitere Vorgehen mit Ihnen detailliert durch.

Dieser Leistungsbaustein schließt mit dem finalen Entwurf des Insolvenzantrag ab. Zusätzlich erhalten Sie von uns alle wichtigen Infos, die Sie für die nun anstehende dreijährige Wohlverhaltensperiode brauchen. 

Fragen und Antworten zum Entwurf des Insolvenzantrag

Welcher Insolvenzantrag ist für mich der Richtige?

Das hängt davon ab, welche Art von Insolvenz Sie beantragen.

  • Für Selbständige oder Freiberufler gibt es den Antrag auf Regelinsolvenz.
  • Arbeitnehmer:innen, Arbeitslose, Beamt:innen, Rentner:innen oder auch Arbeitsunfähige wählen meist den Antrag auf Privatinsolvenz.
    Falls Sie früher selbständig waren, können sie dann keinen Antrag auf Privatinsolvenz stellen, wenn es aus dieser Zeit noch mehr als 19 Gläubiger:innen gibt oder noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
Mehr Informationen zu den Insolvenzarten finden Sie in unserem Ratgeber. Und natürlich stimmen wir mit Ihnen ab, welcher Antrag der richtige ist für Sie.

Wie sieht ein Insolvenzantrag aus?

Der Antrag auf Regelinsolvenz ist an keine besondere Form gebunden und kann sogar mündlich in der Antragsstelle des Amtsgerichts abgegeben werden.

 

Für die Privatinsolvenz gibt es dagegen ein deutschlandweit einheitliches Antragsformular, das von jedem Gericht anerkannt wird.

Was wird genau wird mit dem Insolvenzantrag beantragt?

  1. Sie beantragen bei Gericht, die Eröffnung des Insolvenzverfahren über Ihr Vermögen.
  2. Gleichzeitig wird die Restschuldbefreiung beantragt. Das stellt sicher, dass die Schulden nach Abschluss der Wohlverhaltensphase gelöscht werden.
Mehr Informationen über das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung finden sie in unserem Ratgeber.

Warum kann ich den Antrag auf Privatinsolvenz nicht selbst ausfüllen?

Sie könnten den Antrag selbst ausfüllen, Sie müssen nur eine  Bescheinigung über einen gescheiterten Einigungsversuch beilegen und ihn an das zuständige Gericht schicken. Die Bescheinigung bekommen Sie von uns.

 

Das Ausfüllen des Insolvenzantrags ist jedoch sehr komplex. Er besteht aus 33 Seiten und enthält mehrere hundert Eingabefelder, die teils sehr kompliziert formuliert sind.

 

Lassen Sie SCHULDLOS für Sie arbeiten und Sie vermeiden zeitliche Verzögerungen, ebenso wie Falschangaben, durch die sie sich im schlimmsten Fall strafbar machen könnten oder aufgrund derer Ihre Restschuldbefreiung nicht genehmigt werden könnte.

 

Mit uns gehen Sie auf Nummer Sicher, denn wir wissen, worauf es ankommt.

Wie läuft ein Insolvenzantrag mit Hilfe von SCHULDLOS ab?

Wir müssen Sie ein letztes Mal bitten, uns ein paar wenige, zusätzliche Fragen zu beantworten. Dann füllen wir den Fragebogen des Insolvenzantrags für Sie aus.

 

Anschließend besprechen wir den Insolvenzantrag mit Ihnen und gehen auch gerne auf Fragen ein, die Sie zum kommenden Insolvenzverfahren haben.

 

Abschließend erhalten Sie den Antrag, unterschreiben ihn und schicken ihn an das zuständige Gericht, das wir für Sie ermitteln.

Wie lange dauert die Erstellung des Insolvenzantrags?

Die Erstellung des Insolvenzantrags dauert in der Regel 2 bis 3 Tage.