Außer­gerichtlicher Einigungsversuch

Wir unternehmen fĂŒr Sie den Versuch die außergerichtlich Einigung mit Ihren GlĂ€ubigern zu vereinbaren

Schritt fĂŒr Schritt Richtung außergerichtliche Einigung mit den GlĂ€ubigern

  • Wir kontaktieren Ihre GlĂ€ubiger:innen, damit sie dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen oder ihn ablehnen.
  • Wir erstellen eine Übersicht welche GlĂ€ubiger:innen zugestimmt oder abgelehnt haben, werten die BegrĂŒndungen prĂ€zise aus und analysieren mit Hilfe unserer Datenbanken, wie sich jeder GlĂ€ubiger verhalten könnte. 
  • Wir besprechen mit Ihnen das Ergebnis und die weitere Strategie.
  • Wurde dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt, erstellen wir die nötigen Vereinbarungen mit den GlĂ€ubiger:innen.
  • Bei einer Ablehnung des Schuldenbereinigungsplan erstellen wir eine offizielle Bescheinigung ĂŒber das Scheitern des Einigungsversuchs. Diese benötigen Sie spĂ€ter gegebenenfalls fĂŒr den Insolvenzantrag.

Fragen und Antworten

Was ist das Ziel eines außergerichtlichen Einigungsversuches?

Das primĂ€re Ziel eines außergerichtlichen Einigungsversuches ist, entweder eine Einigung mit allen GlĂ€ubiger:innen abzuschließen oder eine BestĂ€tigung ĂŒber das Scheitern des Einigungsversuchs auszustellen.

 

Ein weiteres Ziel ist das Sammeln möglichst  umfassender Informationen, um diese als bestmögliche Entscheidungsgrundlage fĂŒr den nĂ€chsten Schritt auszuwerten. 

Wie lÀuft der erste Einigungsversuch mit den GlÀubiger:innen ab?

Der Plan wird an alle GlĂ€ubiger:innen verschickt. Die Antworten werden anschließend ausgewertet.

 

  1. Wenn alle GlÀubiger:innen zugestimmt haben, stellen wir sicher, dass alles vertraglich wasserdicht ist.
    • Wir setzen Vereinbarungen mit allen Parteien auf und stellen sicher, dass sie signiert werden.
    • Nach Abschluss des Einigungsversuchs mĂŒssen Sie die vereinbarten Zahlungen leisten und sind am Ende schuldenfrei.

     

  2. Wenn nicht alle Parteien zugestimmt haben, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung ĂŒber den erfolglosen Einigungsversuch von uns. Diese Bescheinigung ist eine Voraussetzung fĂŒr den Antrag auf Verbraucherinsolvenz, den Sie nun stellen können.

Sehr wichtig: Wir analysieren die Antworten der GlĂ€ubiger:innen genau. Auf dieser Basis diskutieren wir mit Ihnen verschiedene Optionen, wie es weiter gehen kann. Wie gut stehen die Chancen, in einer weiteren Runde zum Erfolg zu kommen? Welches individuelle Angebot mĂŒsste man jedem einzelnen GlĂ€ubiger oder jeder einzelnen GlĂ€ubigerin unterbreiten?

Wie lange dauert ein Einigungsversuch mit den GlÀubiger:innen?

Das hĂ€ngt davon ab, wie schnell die Antworten der GlĂ€ubiger:innen kommen. Manche antworten gar nicht und wir mĂŒssen erst einmal nachfassen. Manche GlĂ€ubiger:innen geben unklare Antworten und wir senden Nachfragen.

Durchschnittlich dauert eine Einigungsrunde 2 bis 4 Wochen.

Wie viele Einigungsversuche sind nötig?

Mindestens einer.

 

Falls die erste Runde erfolglos war, können wir oft eine klare Empfehlung abgeben, wie die Chancen auf eine Einigung stehen. Da sich Ihre Schuldensituation wÀhrend dieser Verhandlungszeit ja nicht verbessert, ist es unser Anliegen, diese möglichst kurz zu halten.

 

Wir empfehlen Ihnen nur, weitere Versuche zu machen, wenn wir die Erfolgsaussichten fĂŒr gut halten. Diese hĂ€ngt beispielsweise auch von der Anzahl GlĂ€ubiger:innen und der Zahlungsbereitschaft ab. Oft fĂŒhrt dann der zweite Versuch zum Erfolg. Manchmal kann es drei, ganz selten vier Runden dauern, bis die Einigung erzielt wird.