Außergerichtlicher Einigungsversuch
Wir unternehmen für Sie den Versuch die außergerichtlich Einigung mit Ihren Gläubigern zu vereinbaren
- Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihren Gläubiger:innen
- Schlägt der erste außergerichtlicher Einigungsversuch fehl, unternehmen wir, nach Rücksprache mit Ihnen, weitere Einigungsversuche
- Ergebnis ist entweder die Erstellung der schriftlichen Vereinbarungen mit den Gläubiger:innen, oder - im Falle der Nichteinigung - die Bestätigung des Scheiterns, diese ist notwendig für die weiteren Schritte in die Schuldenfreiheit
Schritt für Schritt Richtung außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern
- Wir kontaktieren Ihre Gläubiger:innen, damit sie dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen oder ihn ablehnen.
- Wir erstellen eine Übersicht welche Gläubiger:innen zugestimmt oder abgelehnt haben, werten die Begründungen präzise aus und analysieren mit Hilfe unserer Datenbanken, wie sich jeder Gläubiger verhalten könnte.
- Wir besprechen mit Ihnen das Ergebnis und die weitere Strategie.
- Wurde dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zugestimmt, erstellen wir die nötigen Vereinbarungen mit den Gläubiger:innen.
- Bei einer Ablehnung des Schuldenbereinigungsplan erstellen wir eine offizielle Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs. Diese benötigen Sie später gegebenenfalls für den Insolvenzantrag.
Fragen und Antworten
Das primäre Ziel eines außergerichtlichen Einigungsversuches ist, entweder eine Einigung mit allen Gläubiger:innen abzuschließen oder eine Bestätigung über das Scheitern des Einigungsversuchs auszustellen.
Ein weiteres Ziel ist das Sammeln möglichst umfassender Informationen, um diese als bestmögliche Entscheidungsgrundlage für den nächsten Schritt auszuwerten.
Der Plan wird an alle Gläubiger:innen verschickt. Die Antworten werden anschließend ausgewertet.
- Wenn alle Gläubiger:innen zugestimmt haben, stellen wir sicher, dass alles vertraglich wasserdicht ist.
- Wir setzen Vereinbarungen mit allen Parteien auf und stellen sicher, dass sie signiert werden.
- Nach Abschluss des Einigungsversuchs müssen Sie die vereinbarten Zahlungen leisten und sind am Ende schuldenfrei.
- Wenn nicht alle Parteien zugestimmt haben, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch von uns. Diese Bescheinigung ist eine Voraussetzung für den Antrag auf Verbraucherinsolvenz, den Sie nun stellen können.
Sehr wichtig: Wir analysieren die Antworten der Gläubiger:innen genau. Auf dieser Basis diskutieren wir mit Ihnen verschiedene Optionen, wie es weiter gehen kann. Wie gut stehen die Chancen, in einer weiteren Runde zum Erfolg zu kommen? Welches individuelle Angebot müsste man jedem einzelnen Gläubiger oder jeder einzelnen Gläubigerin unterbreiten?
Das hängt davon ab, wie schnell die Antworten der Gläubiger:innen kommen. Manche antworten gar nicht und wir müssen erst einmal nachfassen. Manche Gläubiger:innen geben unklare Antworten und wir senden Nachfragen.
Durchschnittlich dauert eine Einigungsrunde 2 bis 4 Wochen.
Mindestens einer.
Falls die erste Runde erfolglos war, können wir oft eine klare Empfehlung abgeben, wie die Chancen auf eine Einigung stehen. Da sich Ihre Schuldensituation während dieser Verhandlungszeit ja nicht verbessert, ist es unser Anliegen, diese möglichst kurz zu halten.
Wir empfehlen Ihnen nur, weitere Versuche zu machen, wenn wir die Erfolgsaussichten für gut halten. Diese hängt beispielsweise auch von der Anzahl Gläubiger:innen und der Zahlungsbereitschaft ab. Oft führt dann der zweite Versuch zum Erfolg. Manchmal kann es drei, ganz selten vier Runden dauern, bis die Einigung erzielt wird.