Erstellung des Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis

Die Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ist der erste Schritt und die Basis zur Bereinigung Ihrer Schulden​

Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ist Basis für weitere Schritte zur Schuldenbereinigung

  • Um einen klaren Überblick über Ihre Forderungen zu erhalten, müssen Sie zuerst all Ihre Gläubiger:innen auflisten. 
  • Währenddessen fordern wir Auskünfte von Behörden, Gerichten und Auskunfteien an. Mit all diesen Infos erstellen wir ein vorläufiges Gläubigerverzeichnis.
  • Nachdem Sie die Liste freigegeben haben, nehmen wir Kontakt zu Ihren Gläubiger:innen auf und erstellen ein aktuelles Gläubiger- und Forderungsverzeichnis.
  • Darauf folgt ein gemeinsames Strategiegespräch, in dem wir die nächsten Schritte und notwendigen Maßnahmen mit Ihnen besprechen.
  • Am Ende von Leistungsbaustein 1 erhalten Sie Ihr finales Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. Dieses Dokument verschafft Klarheit und Übersicht über Ihre individuelle Situation. Damit ist es die Basis aller weiteren Schritte in Richtung Schuldenfreiheit

Fragen und Antworten zur Erstellung des Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

Was steht im Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis?

Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis ist eine große Tabelle mit allen Informationen zu Gläubiger:Innen und bestehenden Schulden in Euro.

  • In den linken Tabellenfeldern (Gläubigerverzeichnis) stehen die Informationen zu den Gläubiger:innen,
  • Rechts daneben (Forderungsverzeichnis) stehen die dazugehörigen Forderungen.
  • Jede Forderung ist unterteilt nach der ursprünglichen Hauptforderung, sowie den angefallenen Zinsen und Gebühren.
  • Zu jeder Forderung wird der oder die Gläubiger:in angegeben, mit Kontaktinformation und Aktenzeichen.
  • Falls der oder die Gläubiger:in die Forderung an einen Anwalt, eine Anwältin oder an Inkasso-Dienstleistende abgegeben hat, werden auch diese Vertretenden angegeben.

Wofür ist das Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis wichtig?

Das Gläubigerverzeichnis ist die Liste aller Parteien, mit denen die Schuldenbereinigung verhandelt wird.

Das Verzeichnis ist die Basis und der erste Schritt der Schuldenbereinigung. Es enthält alle Geldbeträge, die es zu bereinigen gilt und muss unbedingt vollständig sein - fehlt ein:e Gläubiger:in oder eine Forderung, wird diese auch nicht bereinigt.

Wie wird das Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis erstellt?

Sie haben die Aufgabe die Liste der Gläubiger:innen und Forderungen aufzustellen und bekommen dabei von uns viele Tipps und Hilfestellungen - wir versuchen es Ihnen diese Arbeit so leicht wie möglich zu machen.

Danach wird es für Sie ganz einfach, denn dann arbeiten wir für Sie.

  • Wir schreiben alle Gläubiger:innen an und informieren sie, dass Sie durch uns vertreten werden - Sie sind hiermit entlastet.
  • Alle Schreiben, die von uns verschickt werden oder die bei uns eingehen, stellen wir Ihnen als PDF zur Verfügung - durch transparente, nachvollziehbare Prozesse haben Sie jederzeit Überblick.
  • Wir fordern die Gläubiger:innen auf, uns eine aktuelle Forderungsaufstellung zu schicken. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie schon alle Gläubiger:innen gefunden haben, schreiben wir für Sie auch Gerichte und Auskunfteien an und bitten um die Auskunft. Falls neue Forderungen gemeldet werden, schreiben wir auch diese Gläubiger:innen an.
  • Haben alle Gläubiger:innen geantwortet, stellen wir das Verzeichnis zusammen.

Zum Schluss sprechen wir mit Ihnen das Verzeichnis durch und planen die nächsten Schritte.

Wie lange dauert die Erstellung des Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis?

Das hängt hauptsächlich davon ab, wie schnell die Gläubiger:innen, Vertreter:innen, Auskunfteien und Gerichte antworten.

Meistens sind es 2 bis 6 Wochen.

Werden auch Auskunfteien und Gerichte angefragt?

Wir überlassen Ihnen die Wahl ob wir Auskunfteien und Gerichte anfragen.

Einerseits wollen Sie ja wirklich alle Schulden bereinigen. Wenn Sie sich nicht mehr ganz sicher sind, ob Sie noch offene Verpflichtungen haben, lohnt sich die Abfrage.

Andererseits dauert es erfahrungsgemäß 2 bis 3 Wochen, bis alle Antworten da sind und es könnte mehr Aufwand für Sie bedeuten, da einige Gerichte und Auskunfteien nur an Sie zurückschreiben. Sie müssen diese Schreiben dann öffnen und digital an uns weiterleiten. Gebühren dürfen die Auskunfteien nur fordern, wenn Sie in den letzten 12 Monaten schon mal eine Auskunft eingeholt haben.

 

Wenn Sie sich sicher sind, dass nirgendwo verborgene Schulden schlummern, dann überspringen wir diesen Schritt. Und sonst gehen wir auf Nummer sicher.

Kann es passieren, dass man mit der Abfrage „schlafende Hunde weckt“?

Nehmen wir an, Sie schulden einer Person Geld, von der Sie vermuten, dass sie die Schulden vergessen hat oder stillschweigend bereit ist, sie auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Wäre es nicht riskant, die Person mit unserem Auskunftsgesuch daran zu erinnern?

Einerseits ja, es kann tatsächlich passieren, dass sie ihr Geld wiederhaben will.

Andererseits wäre das Risiko wahrscheinlich größer, wenn Sie es nicht tun. Sie würden dann mit allen anderen Gläubiger:innen eine Schuldenbereinigung durchführen und wären die Schulden los. Falls aber der „schlafende Hund“ dann Jahre später doch mal aufwachen sollte, geht das Spiel von vorne los.

 

Spätestens wenn es zum Insolvenzantrag kommt, muss mit allen Gläubigern ein Einigungsversuch unternommen werden.

Wir empfehlen daher, wirklich alle Gläubiger:innen in die Schuldenbereinigung aufzunehmen.

Wer bekommt Einblick in das Verzeichnis?

Das Verzeichnis bleibt zwischen Ihnen und uns vertraulich.

Später bei der Schuldenbereinigungs-Verhandlung kann es sinnvoll sein, allen Gläubiger:innen Ihre sämtlichen Schulden offenzulegen. Die Informationen geben wir dann aber nur nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weiter.

Kann ich das Verzeichnis auch bei einer anderen Schuldnerberatung verwenden?

Das Verzeichnis gehört Ihnen.

Natürlich können Sie es verwenden, wenn Sie z.B. mit einem Anwalt, einer Anwältin oder einer öffentlichen Stelle weitermachen wollen. Es enthält alle Informationen zu Ihren Gläubigern und Forderungen, die diese benötigen.

Wie lange ist das Gläubiger- und Forderungs­verzeichnis gültig?

Da Sie ja gleich alle Schulden bereinigen wollen, sollte das Verzeichnis so aktuell wie möglich sein.

Da die Gläubiger:innen ständig Zinsen und Gebühren erheben, ändern sich die Forderungen auch dann, wenn Sie keine weiteren Schulden aufnehmen.