Der 1. Schritt raus aus den Schulden.

Forderungsverzeichnis ­erstellen mit SCHULDLOS

  • Wir verschaffen uns mit dir einen Überblick über deine Schuldensituation.
  • Wir listen alle Forderungen auf und übernehmen die Kommunikation.
  • Wir erstellen das finale Dokument „Forderungsverzeichnis“ für dich.

Vorteile des Forderungsverzeichnis von SCHULDLOS

Möchtest du auch endlich wieder durchatmen und dich von deiner finanziellen Last befreien? Dann lass‘ uns dir dabei helfen! Mit unserem Leistungsbaustein 1 „Forderungsverzeichnis“ schaffen wir für dich die Grundlage für eine erfolgreiche Schuldenregulierung.

Schnelle Entlastung für dich: Manche Gläubiger nehmen den Druck heraus, wenn sie sehen, dass du von einer seriösen und professionellen Schuldnerberatung wie SCHULDLOS vertreten wirst.

Erst Schuldensituation erfassen …

Zunächst einmal müssen alle deine Forderungen erfasst werden, um einen klaren Überblick über deine Forderungen zu erhalten. Falls nötig, fordern wir für dich Auskünfte von Behörden, Gerichten und Auskunfteien an. Mit all diesen Informationen erstellen wir für dich ein vorläufiges Gläubigerverzeichnis, das du freigeben kannst.

… dann Gläubiger kontaktieren!

Im nächsten Schritt nehmen wir Kontakt zu deinen Gläubigern auf und erstellen für dich ein aktuelles Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. Dabei setzen wir auf eine individuelle Herangehensweise, um deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bestmöglich zu berücksichtigen.

Zum Schluss: nächste Schritte besprechen

In einem gemeinsamen Strategiegespräch besprechen wir mit dir die nächsten Schritte und notwendigen Maßnahmen, um dich auf dem Weg zur Schuldenfreiheit zu begleiten. Wir lassen dich nicht allein!

Gemeinsam raus aus den Schulden: Die Experten von SCHULDLOS helfen dir dabei, schuldenfrei zu werden!

Fragen und Antworten zur Erstellung des Forderungsverzeichnis

Was steht im Forderungs­verzeichnis?

Das Forderungsverzeichnis ist eine große Tabelle mit allen Informationen zu Gläubigern und bestehenden Schulden in Euro.

  • In den linken Tabellenfeldern (Gläubigerverzeichnis) stehen die Informationen zu den Gläubigern,
  • Rechts daneben (Forderungsverzeichnis) stehen die dazugehörigen Forderungen.
  • Jede Forderung ist unterteilt nach der ursprünglichen Hauptforderung, sowie den angefallenen Zinsen und Gebühren.
  • Zu jeder Forderung wird der Gläubiger mit Kontaktinformation und Aktenzeichen angegeben.
  • Falls der Gläubiger die Forderung an einen Anwalt, eine Anwältin oder an Inkasso-Dienstleistende abgegeben hat, werden auch diese Vertretenden angegeben.
Wofür ist das Forderungs­verzeichnis wichtig?

Das Forderungs­verzeichnis ist die Liste aller Parteien, mit denen die Schuldenbereinigung verhandelt wird.

Das Verzeichnis ist die Basis und der erste Schritt der Schuldenbereinigung. Es enthält alle Geldbeträge, die es zu bereinigen gilt und muss unbedingt vollständig sein – fehlt ein Gläubiger oder eine Forderung, wird diese auch nicht bereinigt.

Wie wird das Forderungs­verzeichnis erstellt?

Du hast die Aufgabe die Liste der Gläubiger und Forderungen aufzustellen und bekommen dabei von uns viele Tipps und Hilfestellungen – wir versuchen dir diese Arbeit so leicht wie möglich zu machen.

Danach wird es für dich ganz einfach, denn dann arbeiten wir für dich.

  • Wir schreiben alle Gläubiger an und informieren sie, dass du durch uns vertreten wirst – du bist hiermit entlastet.
  • Alle Schreiben, die von uns verschickt werden oder die bei uns eingehen, stellen wir dir als PDF zur Verfügung – durch transparente, nachvollziehbare Prozesse hast du jederzeit Überblick.
  • Wir fordern die Gläubiger auf, uns eine aktuelle Forderungsaufstellung zu schicken. Wenn du dir nicht ganz sicher bist, ob du schon alle Gläubiger gefunden haben, schreiben wir für dich auch Gerichte und Auskunfteien an und bitten um die Auskunft. Falls neue Forderungen gemeldet werden, schreiben wir auch diese Gläubiger an.
  • Haben alle Gläubiger:innen geantwortet, stellen wir das Verzeichnis zusammen.

Zum Schluss sprechen wir mit dir das Verzeichnis durch und planen die nächsten Schritte.

Wie lange dauert die Erstellung des Forderungs­verzeichnis?

Das hängt hauptsächlich davon ab, wie schnell die Gläubiger, Vertreter, Auskunfteien und Gerichte antworten.

Meistens sind es 2 bis 6 Wochen.

Werden auch Auskunfteien und Gerichte angefragt?

Wir überlassen dir die Wahl ob wir Auskunfteien und Gerichte anfragen.

Einerseits möchtest du ja wirklich alle Schulden bereinigen. Wenn du dir nicht mehr ganz sicher bist, ob du noch offene Verpflichtungen hast, lohnt sich die Abfrage.

Andererseits dauert es erfahrungsgemäß 2 bis 3 Wochen, bis alle Antworten da sind und es könnte mehr Aufwand für dich bedeuten, da einige Gerichte und Auskunfteien nur an dich zurückschreiben. Du musst diese Schreiben dann öffnen und digital an uns weiterleiten. Gebühren dürfen die Auskunfteien nur fordern, wenn du in den letzten 12 Monaten schon mal eine Auskunft eingeholt hast.

Wenn du dir sicher bist, dass nirgendwo verborgene Schulden schlummern, dann überspringen wir diesen Schritt. Und sonst gehen wir auf Nummer sicher.

Kann es passieren, dass man mit der Abfrage „schlafende Hunde weckt“?

Nehmen wir an, du schuldest einer Person Geld, von der du vermutest, dass sie die Schulden vergessen hat oder stillschweigend bereit ist, sie auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben. Wäre es nicht riskant, die Person mit unserem Auskunftsgesuch daran zu erinnern?

Einerseits ja, es kann tatsächlich passieren, dass sie ihr Geld wiederhaben will.

Andererseits wäre das Risiko wahrscheinlich größer, wenn du es nicht tust. Du würdest dann mit allen anderen Gläubigern eine Schuldenbereinigung durchführen und wärst die Schulden los. Falls aber der „schlafende Hund“ dann Jahre später doch mal aufwachen sollte, geht das Spiel von vorne los.

Spätestens wenn es zum Insolvenzantrag kommt, muss mit allen Gläubigern ein Einigungsversuch unternommen werden.

Wir empfehlen daher, wirklich alle Gläubiger in die Schuldenbereinigung aufzunehmen.

Wer bekommt Einblick in das Verzeichnis?

Das Verzeichnis bleibt zwischen dir und uns vertraulich.

Später bei der Regulierungsplan-Verhandlung kann es sinnvoll sein, allen Gläubigern deine sämtlichen Schulden offenzulegen. Die Informationen geben wir dann aber nur nach deiner ausdrücklichen Zustimmung weiter.

Kann ich das Verzeichnis auch bei einer anderen Schuldnerberatung verwenden?

Das Verzeichnis gehört dir.

Natürlich kannst du es verwenden, wenn du z.B. mit einem Anwalt, einer Anwältin oder einer öffentlichen Stelle weitermachen willst. Es enthält alle Informationen zu deinen Gläubigern und Forderungen, die diese benötigen.

Wie lange ist das Forderungs­verzeichnis gültig?

Da du ja gleich alle Schulden bereinigen möchtest, sollte das Verzeichnis so aktuell wie möglich sein.

Da die Gläubiger ständig Zinsen und Gebühren erheben, ändern sich die Forderungen auch dann, wenn du keine weiteren Schulden aufnimmst.