Außergerichtlicher Schulden­bereinigungs­plan

Wir erstellen den Schuldenbereinigungsplan für eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern.

Dabei berücksichtigen wir das aktuelle Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, das im ersten Leistungsbaustein entstanden ist. Außerdem sollten Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und uns dafür passende Nachweise zur Verfügung stellen.

In einem persönlichen Gespräch beraten wir mit Ihnen unsere Vorschläge rund um den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und legen das weitere Vorgehen fest.

Soweit Sie über ein Pfändungsschutzkonto verfügen, können wir eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO erteilen.

Der Leistungsbaustein 2 schließt mit der Erstellung eines finalen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ab. Damit sind Sie einen weiteren essentiellen Schritt in Richtung Schuldenfreiheit gegangen.

Fragen und Antworten zur Erstellung des Schuldenbereinigungsplan

Wofür brauche ich einen Schuldenbereinigungsplan?

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Angebot an Ihre Gläubiger:innen.

Sie bieten den Gläubiger:innen an, monatlich für eine bestimmte Dauer oder einmalig bestimmte Zahlungen zu leisten. Im Gegenzug fordern Sie, dass die Gläubiger:innen auf die restlichen Schulden verzichten, wenn Sie die versprochenen Zahlungen geleistet haben.

Warum sollten die Gläubiger:innen den Schuldenbereinigungsplan annehmen?

Für die Gläubiger:innen ist der Schuldenbereinigungsplan  auf den ersten Blick unattraktiv. Sie wollen ja die Schulden schnell und komplett bezahlt bekommen. Warum sollten sie sich auf eine Ratenzahlung und das Streichen eines Teils der Schulden einlassen?

 

Die Alternativen der Gläubiger:innen sind aber oft nicht besser. Im Falle eines Insolvenzverfahrens könnten sie deutlich weniger oder gar nichts erhalten.

 

Aus Perspektive der Gläubiger:innen ist es also oft eine Entscheidung zwischen dem Plan als „Spatz in der Hand" und der "Taube auf dem Dach“.

 

Welches Ziel verfolgt der Schuldenbereinigungsplan?

Der Schuldenbereinigungsplan soll die Gläubiger:innen oder deren Vertreter:innen überzeugen, das Bereinigungs-Angebot anzunehmen.

Konkret ist der Leser oft ein(e) Sachbearbeiter:in, z.B. bei einem Inkassounternehmen. Das Unternehmen macht dem oder der Sachbearbeiter:in meist klare Vorgaben und Regeln, wie Pläne auszuwerten sind. Andererseits hat der oder die Sachbearbeiter:in auch gewisse Entscheidungskompetenzen.

Konkret sollte der Plan den Gläubiger oder die Gläubigerin von drei Punkten überzeugen:

  • Der Einigungsvorschlag stellt die wirtschaftlich bessere Lösung dar, als weitere Inkassomaßnahmen oder das Risiko eines Insolvenzverfahrens.
  • Die im Plan angebotenen Zahlungen können auch wirklich geleistet werden.
  • Es ist auch menschlich richtig, Ihnen entgegenzukommen.

Unsere verschiedenen Schuldenregulierungspläne sind in Hunderten von Bereinigungsrunden zum Einsatz gekommen. Sie basieren auf vielen Jahren Erfahrung mit verschiedensten Gläubiger:innen und Inkassounternehmen. Wir passen sie permanent an die aktuellste Rechtsprechung an und optimieren sie kontinuierlich auf Basis von Erkenntnissen über die aktuelle Marktlage. 

Welche Inhalte hat des Schuldenbereingungsplan?

Der Schuldenbereingungsplan enthält in der Mindestversion:

  • Ihre Stammdaten
  • Angaben zu Ihrem pfändbaren Einkommen
  • Angaben aus dem Schuldner- und Forderungsverzeichnis
  • Ihr Zahlungsangebot

Sie sind der Eigentümer Ihrer Daten und entscheiden, ob weitere Informationen in den Schuldenbereingungsplan kommen. Erheblich verbessert wird die Erfolgswahrscheinlichkeit des Plans, wenn er weitere Informationen enthält. Sie müssen sich aber komfortabel fühlen, diese preiszugeben.

Diese weiteren Informationen enthalten:

  • Ihr Vermögen und Ihr Haushaltsplan. Ihre Leser:innen können dadurch Ihr Angebot mit dem vergleichen, was zu holen wäre, wenn sie pfänden würden. Und sie sehen, dass Sie bescheiden leben und sorgfältig mit Geld umgehen.
  • Hintergrund zu Ihrer beruflichen Entwicklung und aktuellen Erwerbstätigkeit. Die Leser:innen gewinnen dadurch Vertrauen, dass Ihre zukünftigen Einnahmen sicher sind.
  • Hintergrund zu Ihrer privaten Lebenssituation und eine Erläuterung wie es zur Überschuldung kam. Für die Leser:innen sind Sie nicht mehr Statistik, sondern ein Mensch, dem man in dieser Situation gerne hilft.
  • Das vollständige Schuldner- und Forderungsverzeichnis sowie die Quote - also den Prozentsatz von Schulden, den Sie allen Gläubiger:innen abzubezahlen anbieten. Das erlaubt den Leser:innen, ihre Forderung im Gesamtzusammenhang zu sehen und die Fairness des eigenen Angebots zu bewerten.

Wie läuft die Erstellung des Schuldenbereingungsplan ab?

  • Im ersten Schritt beantworten Sie uns einige Fragen - auch zu Ihren Ein- und Ausgaben - und wir erstellen daraus einen Haushaltsplan.
  • Wir erstellen dann eine erste Version des Schuldenbereinigungsplan. Diesen besprechen wir anschließend mit Ihnen und stimmen ab, was Sie den Gläubiger:innen anbieten und wie das Angebot optimal ins präsentiert wird
  • Wir weisen Sie auf mögliche Maßnahmen hin, die Sie umsetzen könnten, um sich für den kommenden Einigungsversuch bestmöglich zu positionieren oder ein Risiko zu vermeiden. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, eine vorhandene Lebensversicherung umzuwandeln in ein Versicherungsprodukt, das nicht gepfändet werden kann.

Abschließend erhalten Sie den fertigen Plan und konkrete Hilfestellungen, falls es noch Weiteres zu tun gibt.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schuldenbereinigungsplan?

Normalerweise ist der Schuldenbereinigungsplan in 3 bis 5 Tagen fertig, abhängig von Ihrer Mitwirkung.