← Zur Übersicht

Stand: 09.10.2023 | Lesezeit: 3 Min.

Energieschulden: Was tun, wenn Strom und Gas zu teuer sind?

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland etwa 300.000 Stromsperren und 40.000 Gassperren. Wir erklären, was wichtig ist und wo du in so einem Fall Hilfe bekommst.

DAS WICHTIGSTE VORAB

  • Die Preise für Strom und Gas werden steigen, Verbraucher müssen mit erheblichen Mehrkosten für 2022 und 2023 rechnen.
  • Vermeide Strom- bzw. Gassperren, da im Fall einer Sperre neue Kosten entstehen (Mahngebühren, Sperrkosten, Entsperrkosten etc.).
  • Bei Energieschulden helfen meist: Energieversorger (Ratenzahlung), Jobcenter (Darlehen) und Schuldnerberatung (professionelle Unterstützung).

Erst Schulden, dann Sperre: Die Kombination aus steigenden Energiepreisen und oft geringem Einkommen ist für immer mehr Menschen eine immense Belastung. Die häufigste Form der Energieschulden sind dabei Strom- bzw. Gasschulden. Bei Nichtbezahlen der Rechnungen kann der Energieversorger eine Strom- bzw. Gassperre anordnen – und den Anschluss vorübergehend stilllegen. In diesem Ratgeber geben wir Tipps, was in so einem Fall wichtig ist und wo du Hilfe bekommst.

Teures Gas, teurer Strom: Was tun bei Energieschulden?

Kurz gesagt: Bei Energieschulden solltest du handeln und nicht den Kopf in den Sand stecken.

Sobald deine Stromschulden mehr als 100 EUR betragen und du mindestens 2 Abschlagszahlungen in Verzug bist, kann dir der Energieversorger den Strom abstellen. Bei Gasschulden ist das weniger klar geregelt, allerdings ist die Situation dort ähnlich: Ab mindestens 100 EUR Gasschulden beim Energieversorger musst du mit dem Abklemmen des Anschlusses rechnen. Strom- und Gassperren werden dir per Post 2x angekündigt:

  • Die 1. Ankündigung: etwa 4 Wochen vor der Sperre
  • Die 2. Ankündigung: mindestens 3 Werktage vor der tatsächlichen Sperre.

Da eine durchgeführte Strom- bzw. Gassperre weitere Kosten mit sich bringt (Sperrkosten, Mahngebühren, Entsperrkosten etc.), solltest du stets versuchen, Energieschulden zu tilgen und das Abklemmen des Anschlusses zu verhindern.

Lesetipp: Pfändungsschutzkonto
Im verlinkten Ratgeber haben wir für dich alle Informationen rund um das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zusammengetragen. Dort erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt und worauf du achten musst.

Energieschulden & Konsequenzen: Wie kann ich verhindern, dass Strom oder Gas abgestellt werden?

Wenn die Strom- oder Gassperre droht, gibt es in den allermeisten Fällen 3 Ansprechpartner, die dir bei Energieschulden helfen können: Energieversorger, Jobcenter und Schuldnerberatung.

Mit dem Energieversorger reden: Ratenzahlung vereinbaren.
Oft lassen sich Zahlungsschwierigkeiten mit einem direkten Gespräch beheben. Versuche, einen Mahnstopp und eine Stundung der Forderungen zu erreichen. Leg‘ deine Situation dar und bitte darum, die Energieschulden in Raten zu begleichen.
=> Zu unserem Musterschreiben „Ratenzahlungsangebot gegenüber Versorger“

Falls der Energieversorger die Ratenzahlung ablehnt, hast du die Möglichkeit, beim Amtsgericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu stellen.
=> Zu unserem Musterschreiben „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“

Mit Sozialamt & Jobcenter reden: Hilfe vom Staat.
Wenn du mit deinem eigenen Einkommen die Stromrechnung oder die Gaskosten nicht mehr begleichen kannst, solltest du in jedem Fall mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen. Oftmals können die Kosten auch vom Jobcenter übernommen werden, falls du selbst über keine oder wenige finanzielle Mittel verfügst.
=> Zu unserem Musterschreiben „Antrag auf Übernahme der Schulden durch Agentur für Arbeit“

Professionelle Hilfe holen: Schuldnerberatung einschalten.
Wenn dir die Situation über den Kopf gewachsen ist, solltest du dich an professionelle Schuldnerberatungen wenden. Wir bei schuldlos helfen dir Schritt für Schritt dabei, mit Energieschulden richtig umzugehen. Wir zeigen dir Möglichkeiten auf und können – falls gewünscht – auch in deinem Namen aktiv werden.

Kostenlose Erstberatung

Wie bekomme ich ein Darlehen vom Jobcenter?

Zunächst musst du einen Antrag beim Jobcenter stellen. Dort musst du deine besondere Situation darlegen und den Kreditwunsch begründen. Als Faustregel gilt: Der Grund für das Darlehen muss „notwendig und unabweisbar“ und nicht über den Regelsatz abgedeckt sein. Beispiele können sein: das Begleichen von Stromschulden oder auch der Austausch eines defekten Herdes bzw. Waschmaschine.

Energieschulden & Härtefälle: Wann dürfen Strom und Gas nicht abgestellt werden?

Fakt ist: Es gibt Ausnahmen.
Wenn sich im Haushalt Kleinkinder, Schwangere oder pflegebedürftige Menschen befinden, kann es sich um einen Härtefall handeln. Sobald die Stromsperre die gesundheitliche Versorgung gefährdet und ein Risiko darstellt, dürfen Strom und Gas unter Umständen nicht abgestellt werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Heizung mit Strom betrieben wird.

Fakt ist aber auch: Du stehst in der Bringschuld.
Es liegt in deiner Verantwortung, dem Energieversorger deine besondere Situation glaubhaft zu schildern. Und notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Der alleinige Hinweis, dass sich Kinder in deinem Haushalt befinden, reicht nicht aus, um die drohende Stromsperre bzw. Gassperre automatisch zu verhindern.

Wenn der Energieversorger die Versorgung trotz Unverhältnismäßigkeit einstellt, kannst du beim Amtsgericht Antrag auf eine einstweilige Verfügung stellen.
=> Zu unserem Musterschreiben „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“

Gassperre selbst entfernen – geht das?

Nein, das Aufheben einer Gassperre muss von einem ausgebildeten Gas-Installateur durchgeführt werden. Die Kosten für das Entsperren des Anschlusses trägst du als Schuldner.

Raus aus den Energieschulden: Wann werden Stromsperre bzw. Gassperre wieder aufgehoben?

Wenn die Gründe für die Sperre behoben sind, ist der Versorger verpflichtet, die Energie wieder zu liefern. Konkret heißt das meist: Wenn du deine Energieschulden beglichen hast, wirst du wieder mit Strom oder Gas beliefert.

Kann man bei Stromschulden den Anbieter wechseln?

Grundsätzlich ist es möglich, den Energieversorger bei Stromschulden zu wechseln. Zwar entgehst du damit u.U. der drohenden Stromsperre, allerdings bleiben deine Schulden natürlich bestehen. Auch wenn du Zeit gewinnst, verschlimmerst du in der Regel damit deine Situation, da du das Grundproblem deiner Energieschulden nicht löst. Sollte die Stromsperre allerdings bereits bestehen, ist die Situation anders. Ein gesperrter Anschluss wird nämlich auch bei der Bundesnetzagentur vermerkt.

Hilfe bei Energieschulden: schuldlos.de

Als zertifizierte Schuldenberatung kennen wir die Probleme und Stolpersteine, die Schulden mit sich bringen. Aufgrund jahrelanger Erfahrung wissen wir genau, wie wir dir helfen können und welche Möglichkeiten es bei Energieschulden gibt. Wir helfen dir dabei, eine Energiesperre zu verhindern bzw. deinen Anschluss wieder entsperren zu lassen.

Muster und Vorlagen, um selbst zu handeln:

Kostenlose Erstberatung
×