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Stand: 30.09.2023 | Lesezeit: 2 Min.

Staatliche Zulassung der Schuldnerberatungen

DAS WICHTIGSTE VORAB

  • Fast immer ist eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung die bessere Wahl
  • Frage nach, ob die Schuldnerberatung als „geeignete Stelle“ zugelassen ist – und das mit einem Aktenzeichen beweisen kann

Ist es wichtig für mich, ob die Schuldnerberatung eine staatliche Zulassung hat?

Um das zu beantworten, muss man sich erstmal die Frage stellen, was das für eine Zulassung ist. Offiziell heißt eine zugelassene Schuldnerberatung „geeignete Stelle“ nach § 305 Abs. 1 InsO. Eine zugelassene Schuldnerberatung erkennst du daran, dass sie ein Aktenzeichen vorweisen kann, unter dem die Zulassungsbehörde sie als „geeignet“ anerkennt. Diese Anerkennung regelt jedes Bundesland oder Regierungsbezirk unterschiedlich. Wenn eine Stelle aber von einer Behörde zugelassen ist, steht sie für Klienten im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung.

Nun zurück zur Frage – ist eine Schuldnerberatungsstelle mit staatlicher Zulassung immer besser als eine, die keine Zulassung hat? Erstmal nein. Es gibt „geeignete Stellen“, die äußerst mittelmäßige Arbeit leisten, und nicht zugelassene Schuldnerberatungsstellen, die gute Leistung zum fairen Preis anbieten. Oft ist es aber umgekehrt. Es gibt vier Gründe, warum eine zugelassene Schuldnerberatung fast immer der bessere Weg für dich ist.

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Bescheinigungen werden nicht ausgestellt

Es gibt Bescheinigungen, die nur von „geeigneten Stellen oder Personen“ – dazu gehören auch Rechtsanwält:innen – ausgestellt werden dürfen. Das sind zwar nur Formulare, aber für den Verschuldeten sehr wichtige. Darunter fallen beispielsweise die Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung und die Bescheinigung, dass ein erfolgloser außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen wurde.

Konkretes Beispiel: Wenn du eine Privatinsolvenz anmelden möchtest, brauchst du eine Bescheinigung über einen gescheiterten Einigungsversuch. Wenn der Schuldnerberater, der dich bei dem Einigungsversuch begleitet hat, keine Zulassung hat, musst du die Bescheinigung von einer anderen Stelle besorgen. Du musst mit all den Unterlagen zu einer Rechtsanwält:in oder anerkannten Stelle gehen und belegen, wie der Einigungsversuch abgelaufen ist. Das ist aufwändig, aber bei lückenlosen Belegen nicht weiter problematisch.

Rechtsberatung - Fehlanzeige

Dazu kommt, dass eine nicht zugelassene Stelle keine Rechtsberatung leisten darf. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dürfen nur Rechtsanwält:innen mit Kammerzulassung rechtsberatend tätig sein – oder eben als geeignet anerkannte Personen oder Stellen „im Rahmen ihres Aufgaben- und Zuständigkeitsbereichs“ (§ 8 Abs. 1 RDG). Eine „anerkannte Stelle“ nach § 305 InsO darf den Verschuldeten oder die Verschuldete bei der außergerichtlichen Einigung und im Verbraucherinsolvenzverfahren rechtlich beraten und nach außen vertreten; eine nicht zugelassene Schuldnerberatung darf das nicht.

Da aber in der Schuldnerberatung finanzielle und rechtliche Beratung Hand in Hand gehen, ist das erlaubte Leistungsangebot einer nicht zugelassenen Schuldnerberatung kaum brauchbar für den Verschuldeten. Solche Anbieter haben daher zwei Möglichkeiten: Entweder (a) sie machen Rechtsberatung, agieren somit im rechtlichen Graubereich und hoffen, nicht erwischt zu werden. Meist sind sie daher auch nicht versichert. Oder (b) sie kooperieren mit einem/r Rechtsanwält:in, was für den Verschuldeten bedeuten kann, dass er oder sie doppelt zahlen muss. Meist leidet in beiden Fällen die Beratungsqualität und birgt unnötige Risiken für den Verschuldeten.

Regelmäßige Überprüfung durch den Staat

Die Zulassung bietet dir eine gewisse Sicherheit, dass der Anbieter seriös ist. Die zugelassenen Stellen werden staatlich geprüft und müssen jährliche Berichte abgeben. Die Überprüfung wird in den Ländern und Regierungsbezirken ganz unterschiedlich gehandhabt und stellt keine Garantie dar, dass eine anerkannte Stelle wirklich gut ist. Da sich aber jedermann „Schuldnerberater“ nennen darf – egal wie inkompetent oder unseriös er ist – stellt die staatliche Zulassung zumindest eine gewisse Qualitätskontrolle sicher.

Im Falle der SCHULDLOS müssen wir beispielsweise für jede Person, die bei uns arbeitet, polizeiliche Führungszeugnisse und Nachweise der beruflichen Qualifikation und Berufserfahrung einreichen. Wir als Stelle müssen belegen, dass wir dauerhaft ausgerichtet sind und die nötigen Räumlichkeiten und Arbeitsmittel haben. Unsere Gebühren und AGBs werden regelmäßig überprüft.

Gesetzliche Auflagen

Letztlich macht der Staat den zugelassenen Schuldnerberatungen Auflagen, schreibt also gewisse Regeln vor.
Wir als SCHULDLOS müssen beispielsweise haftpflichtversichert sein, dürfen unseren Klienten keine Finanzprodukte verkaufen und keine Inkassodienstleistung für Firmen machen und müssen unsere Preise unter der Gebührenordnung für Rechtsanwälte halten. Diese Auflagen dienen zu deinem Schutz und vermeiden die schlimmsten Interessenskonflikte.
 

Zusammenfassend ist eine staatliche Zulassung keine Garantie dafür, dass du gute Schuldnerberatung erhalten. Die Wahrscheinlichkeit ist aber erheblich geringer, dass überraschende Zusatzkosten, Reibungsverluste bei der Rechtsberatung oder gar unseriöses Geschäftsgebaren auf dich zukommen.

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