Der Zugang zum Portal wird als persönlicher Link per E-Mail versandt.
Recht nützlich · Ausfüllhilfe · Insolvenz beantragen
Der amtliche Vordruck in der Fassung 1/2021, Anlage für Anlage: was in jedes Blatt gehört, welche Belege Sie daneben legen und wo Anträge oft unvollständig bleiben.
Bitte beachten: Diese Seite beschreibt übliche Abläufe und ersetzt keine Beratung zu Ihrem Fall.
Diese Ausfüllhilfe ist für Menschen mit Schulden, die ihren Insolvenzantrag als Verbraucher selbst stellen und dafür den amtlichen Vordruck ausfüllen. Für den eigenen Antrag im Verbraucherinsolvenzverfahren schreibt das Gesetz den bundesweit einheitlichen Vordruck vor, im Alltag oft Formular zur Privatinsolvenz genannt (§ 305 Abs. 5 Satz 2 InsO). Maßgeblich ist die Fassung, die seit dem 31. Dezember 2020 gilt. Sie erkennen sie an der Fußzeile „Amtliche Fassung 1/2021“ auf jeder Seite.
Füllen Sie die Ergänzungsblätter vor der Vermögensübersicht aus und legen Sie die Belege gleich daneben. Welche Antwort in Ihrem Sachverhalt zutrifft, klären Sie mit der Stelle, die Ihren Einigungsversuch begleitet hat.
| Hauptblatt, Kopfzeile und Amtsgericht | In die Kopfzeile gehören nur Vor- und Nachname, Anschrift, eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind, und gegebenenfalls Ihr Verfahrensbevollmächtigter. Den Namen wiederholen Sie in der Kopfzeile jeder Anlage. Unter „An das Amtsgericht“ tragen Sie den Ort des Insolvenzgerichts ein. |
|---|---|
| Hauptblatt, Nummern II.1 und II.2 zur Restschuldbefreiung | Unter II.1 kreuzen Sie eindeutig an, ob Sie Restschuldbefreiung beantragen oder nicht. Nur wenn Sie sie beantragen, folgt II.2. Dort erklären Sie unter a, ob Sie schon früher einen solchen Antrag gestellt haben. Ist das so, nennen Sie Datum, Aktenzeichen und Gericht und unter b, ob und wann Restschuldbefreiung erteilt oder versagt wurde, und unter c bei einer Versagung den Grund, wie er im damaligen Beschluss steht. Ohne diese Erklärung und ihre Versicherung unter V ist der Antrag auf Restschuldbefreiung unzulässig (§ 287 Abs. 1 Satz 3 und 4 InsO). |
| Hauptblatt, Nummern III bis V mit Unterschrift | Die Anlagen, die immer beiliegen müssen, sind unter III schon angekreuzt. Kreuzen Sie dazu die Fassung der Anlage 7 A an, die Sie gewählt haben, denn eine davon gehört zu jedem Antrag, und wenn Sie Restschuldbefreiung beantragen, die Abtretungserklärung. Unter IV steht Ihre Pflicht zur Auskunft, einschließlich der Pflicht, auf Verlangen des Gerichts Banken, Versicherungen und Behörden von der Verschwiegenheit zu befreien. Unter V versichern Sie die Angaben zu II.2. Reichen Sie auf Papier ein, ist der Antrag nur mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift wirksam. |
| Anlage 1 (Personalbogen) | Pflicht sind Name und Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift. Telefon, Telefax oder E-Mail geben Sie freiwillig an. Zum Familienstand gehört das Datum der Heirat, der Scheidung oder der Trennung. Bei den Unterhaltsberechtigten nennen Sie hier nur die Anzahl und wie viele davon minderjährig sind, die Einzelheiten kommen in das Ergänzungsblatt 5 J. Eine frühere selbstständige Tätigkeit bezeichnen Sie genau, dazu das Kreuz, ob Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Können Sie aus Gründen Ihrer Sicherheit keine Wohnanschrift angeben, etwa weil Sie in einem Frauenhaus leben, oder haben Sie keine Wohnung, besprechen Sie das vor dem Antrag mit der Stelle, die Sie begleitet, und mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts. Bei Menschen ohne Wohnsitz bestimmt der Aufenthaltsort das zuständige Gericht (§ 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 InsO mit § 16 ZPO), und auf welchem Weg Sie Schreiben sicher erhalten, etwa über die Postanschrift einer Einrichtung, wird im Einzelfall geklärt. |
| Anlage 2 (Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs) | Ausgefüllt wird dieses Blatt von der geeigneten Person oder Stelle, die es auch unterschreibt und, wenn vorhanden, stempelt. Achten Sie darauf, dass der außergerichtliche Plan in Kopie beiliegt, dass das Datum des endgültigen Scheiterns eingetragen ist und dass bei einer anerkannten Stelle die anerkennende Behörde mit Datum und Aktenzeichen des Bescheids genannt ist. |
| Anlage 2 A (Gründe für das Scheitern des außergerichtlichen Plans) | Dieses Blatt füllen Sie selbst aus, gern gemeinsam mit der bescheinigenden Stelle. Es fragt nach dem Anteil der Gläubiger, die ausdrücklich zugestimmt haben, nach der Zahl derer, die nicht geantwortet haben, und nach den Gründen der Ablehnung. Hat ein Gläubiger nach Beginn der Verhandlungen vollstreckt, gelten die Verhandlungen als gescheitert, und Sie nennen ihn mit Aktenzeichen und Amtsgericht (§ 305a InsO). |
| Anlage 3 (Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO) | Sie gehört zum Antrag, sobald Sie Restschuldbefreiung beantragen, und Sie unterschreiben sie eigenhändig. Lesen Sie die Erläuterungen auf dem Blatt selbst. Die Abtretungsfrist beträgt drei Jahre ab der Eröffnung (§ 287 Abs. 2 Satz 1 InsO). Bestehende Lohnabtretungen und freiwillige Verpfändungen tragen Sie in Ergänzungsblatt 5 H ein. Pfändungen durch Gerichtsvollzieher oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stehen dort in einer eigenen Rubrik. |
| Anlage 4 (Vermögensübersicht) | Die Übersicht nennt je Gruppe den Gesamtwert und verweist mit einem Kreuz auf das Ergänzungsblatt, in dem die Einzelheiten stehen. Ihre Zahlen müssen mit denen der Ergänzungsblätter übereinstimmen. Füllen Sie deshalb zuerst die Ergänzungsblätter aus und übertragen danach die Summen. In die Spalte „Sicherungsrechte Dritter“ kommt der ungefähre Restbetrag einer Belastung. Beantragte, noch nicht bewilligte Leistungen gehören ebenfalls hinein. |
|---|---|
| Anlage 5 (Vermögensverzeichnis) | Hier kreuzen Sie an, welche Ergänzungsblätter beiliegen, und versichern mit Ihrer Unterschrift, dass Sie in den übrigen nichts anzugeben haben. Ein Ergänzungsblatt, dessen Frage Sie in der Vermögensübersicht mit Nein beantwortet haben, legen Sie nicht bei. |
| Ergänzungsblatt 5 A (Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Schuldbuchforderungen, Darlehensforderungen) | Jedes Konto mit dem genauen Namen des Kreditinstituts und der Kontonummer, bei Nr. 1.2 bis 1.6 auch die Art des Kontos und bei Termin-, Tagegeld-, Festgeld-, Sparkonten und Ratensparverträgen die Fälligkeit, dazu der Kontostand an einem Stichtag, der bei Antragstellung möglichst nicht älter als drei Wochen ist. Ein Konto im Soll erhält ein deutlich sichtbares Minuszeichen. Beleg: die Auszüge aller Konten zu diesem Stichtag. |
| Ergänzungsblatt 5 B (Hausrat, Mobiliar, Wertgegenstände und Fahrzeuge) | Jedes Fahrzeug, das dauerhaft in Ihrem Besitz ist, auch wenn es einer Bank oder einem Händler gehört. Bei wertvollen Geräten das ungefähre Alter und der Neupreis, dazu der geschätzte Zeitwert. Brauchen Sie einen Gegenstand, um weiter arbeiten zu können, sagen Sie das hier mit einer kurzen Begründung. |
| Ergänzungsblatt 5 C (Forderungen, Rechte aus Erbfällen) | Der Rückkaufwert jeder Lebens- oder Rentenversicherung, den Sie beim Versicherer erfragen, und offene Ansprüche gegen einen früheren Arbeitgeber. Außerdem eine erwartete Steuererstattung, die Rückzahlung einer Mietkaution sowie mögliche Rechte aus einem Erbfall, auch wenn die Erbfolge noch ungeklärt ist. Dazu gehört auch eine Sterbegeldversicherung, die nur auf den Todesfall abgeschlossen ist. Sie ist bis zu einer Versicherungssumme von 5.400 Euro nur bedingt pfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 ZPO), sicher frei bleibt sie damit aber nicht. Geld, das ein Treuhänder für Ihre eigene Bestattung verwahrt, ist nach dem Bundesgerichtshof grundsätzlich pfändbar und gehört zur Masse. Entschieden hat er das für eine Schuldnerin, die vor ihrem Antrag 2.740 Euro für ihre Bestattung bei einem Treuhänder angelegt hatte (Urteil vom 16.01.2025, IX ZR 91/24). Bei einer privaten Renten- oder Lebensversicherung geben Sie die Art des Vertrags genau an, denn ob sie wie Arbeitseinkommen geschützt ist, hängt unter anderem davon ab, ob sie eine lebenslange Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr vorsieht und eine Kapitalleistung ausschließt (§ 851c Abs. 1 ZPO). Bei einem staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag legen Sie die Bescheinigungen über die Förderung bei, denn das geförderte Vermögen ist nicht übertragbar (§ 97 Satz 1 EStG) und deshalb grundsätzlich nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO). Auch ein Anspruch aus einem Zugewinnausgleich gehört hierher. Den Schutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO genießt er nach dem Bundesgerichtshof nicht (Beschluss vom 11.06.2026, IX ZB 1/25). Dort hatte der frühere Ehemann einer Schuldnerin ihr bei der Scheidung die Hälfte seines künftigen Anspruchs aus einer Kapitallebensversicherung abgetreten, und ob diese Abtretung zum Zugewinnausgleich gehört, muss das Landgericht noch klären. |
| Ergänzungsblätter 5 D bis 5 F (Grundbesitz, Beteiligungen, sonstiges Vermögen) | Bei Grundbesitz die Anschrift des Grundstücks mit der Art der Nutzung und der Grundbuchbezeichnung, oder Sie fügen einen aktuellen Grundbuchauszug bei. Dazu kommen Ihr Eigentumsanteil und der heutige Stand jeder Belastung, bei einer Zwangsversteigerung auch Amtsgericht und Geschäftszeichen. Unter 5 E steht auch der Geschäftsanteil an einer Genossenschaftsbank, den viele mit der Kontoeröffnung erworben haben. Wohnen Sie in einer Wohnungsgenossenschaft, gehören deren Anteile ebenfalls hierher. Die Mitgliedschaft kann in der Insolvenz nur eingeschränkt gekündigt werden (§ 67c GenG), angeben müssen Sie sie trotzdem. Tragen Sie außerdem jede Beteiligung an einer Gesellschaft ein, auch eine, die Sie für wertlos halten, etwa an einer GmbH, deren Geschäfte ruhen, die aber nicht abgewickelt ist. Die Bewertung überlassen Sie dem Verwalter, denn eine vorsätzlich oder grob fahrlässig unvollständige Angabe kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen (§ 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO). |
| Ergänzungsblatt 5 G (Laufendes Einkommen) | Der Auszahlungsbetrag nach Steuern und Abgaben und getrennt davon jeder Betrag, den der Arbeitgeber wegen einer Pfändung oder Abtretung einbehält. Weihnachts- und Urlaubsgeld mit der zuletzt erhaltenen Zahlung, eine Abfindung mit dem Gesamtbetrag. Beleg: die Verdienstbescheinigungen der letzten zwei Monate, die Sie nach dem Hinweisblatt beifügen können, und jeder Renten- oder Bewilligungsbescheid, auch für Leistungen, die beantragt und noch nicht bewilligt sind. |
| Ergänzungsblatt 5 H (Sicherungsrechte Dritter und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) | Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung mit der gesicherten Restschuld, Lohnabtretungen mit der Angabe, ob der Arbeitgeber schon abführt, und jede Pfändung mit der DR-Nummer aus dem Protokoll des Gerichtsvollziehers oder dem Aktenzeichen aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. |
| Ergänzungsblatt 5 J (Regelmäßig wiederkehrende Verpflichtungen) | Der Unterhalt, den Sie tatsächlich leisten, mit den Personalien der Empfänger und, soweit bekannt, ihren eigenen Einnahmen. Kaltmiete und Nebenkosten laut Mietvertrag, Raten aus Kredit-, Abzahlungs- oder Leasingverträgen und außergewöhnliche Belastungen, etwa Mehraufwendungen wegen einer Behinderung. |
| Ergänzungsblatt 5 K (Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen) | Schenkungen aus den letzten vier Jahren vor dem Antrag, soweit sie über gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke hinausgehen. Außerdem Verkäufe aus den letzten zwei Jahren an die nahestehenden Personen, die das Blatt unter 2.1 bis 2.7 aufzählt. Das Blatt nennt im Titel die §§ 132 bis 134 InsO, denn die Zeiträume entsprechen den Fristen, in denen der Insolvenzverwalter solche Geschäfte anfechten kann (§ 134 Abs. 1, § 133 Abs. 4 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung der Gläubiger reicht die Anfechtung weiter zurück (§ 133 Abs. 1 InsO). Lassen Sie nichts weg, denn auch diese Angaben versichern Sie mit Ihrer Unterschrift. Was daraus folgt, wird im Einzelfall geprüft. |
| Anlage 6 (Gläubiger- und Forderungsverzeichnis) | Jeder Gläubiger mit jeder Forderung, auch einer, die Sie für unberechtigt halten. Ihren Einwand vermerken Sie in der Spalte „Forderungsgrund“. Hat ein Inkassounternehmen die Forderung für einen Gläubiger geltend gemacht, nennen Sie den Gläubiger und das Inkassounternehmen als seinen Vertreter, und Einwände gegen einzelne Kosten vermerken Sie in derselben Spalte. In das Verzeichnis gehören auch Forderungen, an die man leicht nicht denkt: eine Geldstrafe oder Geldbuße, auch wenn die Behörde gerade nicht vollstreckt, Rückforderungen der Gerichtskasse aus einer früher bewilligten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und Kosten aus früheren Gerichtsverfahren, jeweils mit Aktenzeichen. Hat die Unterhaltsvorschussstelle für ein Kind gezahlt, ist der Unterhaltsanspruch in dieser Höhe auf das Land übergegangen (§ 7 Abs. 1 UVG). Ist der geschuldete Unterhalt höher, bleibt der Rest beim Kind, und Sie führen dann beide für denselben Zeitraum auf. Mehrere selbstständige Forderungen eines Gläubigers stehen in eigenen Zeilen, jeweils aufgeteilt in Hauptforderung sowie Zinsen und Kosten. Berechnen Sie die Zinsen für alle Gläubiger möglichst zum selben Stichtag und tragen Sie ihn ein. Bei mehr als 26 Forderungen nehmen Sie das Zusatzblatt zur Anlage 6, das das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anbietet, oder legen eine Kopie der ersten Seite ein. Vollständigkeit zählt hier besonders, denn kommt ein Schuldenbereinigungsplan zustande, können Gläubiger, deren Forderung im Verzeichnis fehlt und auch später nicht berücksichtigt wurde, weiter Erfüllung verlangen (§ 308 Abs. 3 Satz 1 InsO). |
|---|---|
| Anlage 7 (Schuldenbereinigungsplan, Allgemeiner Teil) | Jeder bekannte Gläubiger mit vollständiger und zustellungsfähiger Anschrift, die kein Postfach sein darf, denn das Gericht stellt den Gläubigern den Plan und die Vermögensübersicht zu (§ 307 Abs. 1 InsO). Bei Gesellschaften und Minderjährigen kommt der gesetzliche Vertreter hinzu, außerdem bei jedem Gläubiger die Gesamtforderung und ihr Anteil an allen Schulden. Die laufenden Nummern müssen in Anlage 6 und Anlage 7 dieselben sein wie in Anlage 7 A. Als Datum des Plans steht zunächst das Datum des Antrags. In die Kopfzeile gehört Ihre vollständige Anschrift, weil ein angenommener Plan wie ein gerichtlicher Vergleich wirkt (§ 308 Abs. 1 Satz 2 InsO). |
| Anlagen 7 A bis 7 C (Besonderer Teil) | Als Anlage 7 A wählen Sie einen der beiden Musterpläne, mit Einmalzahlung oder festen Raten oder mit flexiblen Raten, oder einen Plan mit sonstigem Inhalt. Anlage 7 B mit den ergänzenden Regelungen gehört immer dazu, weil der Plan regeln muss, inwieweit Sicherheiten der Gläubiger berührt werden (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Anlage 7 C ist freiwillig. Für den Beginn der Zahlungen empfiehlt das Hinweisblatt keinen festen Kalendertag, sondern einen Zeitpunkt, der an die gerichtliche Feststellung der Annahme anknüpft. Was der Plan den Gläubigern anbietet, erarbeiten Sie mit der Stelle, die den Einigungsversuch begleitet hat. |
Bitte beachten: Diese Seite beschreibt übliche Abläufe. Sie ersetzt keine Beratung zu Ihrem Fall.